In den FAQs haben wir die häufigsten Fragen zum Berichtswesen des Eine Welt-Promotor*innen-Programms zusammengestellt und hoffen, dass ihr hier die Antworten findet die ihr sucht!

Hier findet ihr den Ordner mit den Berichts- und Planungsvorlagen.

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  • Was müssen Promotor*innen / Anstellungsträger bzw. Netzwerkkoordinator*innen einreichen?

    Sachbericht der Promotor*innenstellen / des Anstellungsträgers bzw. der Netzwerkkoordination

    • Vorlage Sachbericht Träger PP5 ZN bzw. Sachbericht NK PP5 ZN
    • Hier stellen die Promotor*innen auf der Grundlage ihrer Wirkwege die Entwicklungen bei ihren Zielgruppen im Berichtsjahr dar.
    • Den Sachbericht der Promotor*innenstellen / des Anstellungsträgers reichen Trägerorganisationen/Promotor*innen beim Landesnetzwerk bzw. SNSB ein und das Landesnetzwerk bzw. die SNSB bei der agl-Geschäftsstelle ein.
    • Den Sachbericht der Netzwerkkoordinator*innen reichen Netzwerkkoordinator*innen per Mail an berichtswesen@agl-einewelt.de und unterschrieben per Post bei der agl-Geschäftsstelle ein.
    • Das aufgefüllte und unterschriebene Dokumentationstool ist ein verpflichtender Anhang des Sachberichts
    • Dateinamen für die Sachberichte zur Einreichung bei der agl-Geschäftsstelle sind entsprechend folgender Systematik zu vergeben: PP_Id-Nr. der Stelle laut Kofi_Land_ZN-Haushaltsjahr, also z.B.: PP_127_SH_ZN25
    • Frist zur Einricung beim Landesnetzwerk/SNSB: Sache der Landesnetzwerke
    • Frist zur (digitalen) Einreichung bei der agl-Geschäftsstelle: 15.02.26

    Finanzbericht der Promotor*innenstellen / des Anstellungsträgers bzw. der Netzwerkkoordination

    • Vorlage Finanzbericht Träger PP5
    • Reichen Trägerorganisationen/Promotor*innen beim Landesnetzwerk bzw. SNSB ein und das Landesnetzwerk bzw. die SNSB bei der agl-Geschäftsstelle ein.
    • Dateinamen für die Finanzberichte sind entsprechend folgender Systematik zu vergeben: PP_Id-Nr. der Stelle laut Kofi_Land_ZN-Haushaltsjahr, also z.B.: PP_127_SH_ZN25
    • Frist zur Einrichtung beim Landesnetzwerk: Sache der Landesnetzwerke
    • Frist zur (digitalen) Einreichung bei der agl-Geschäftsstelle:15.02.26
    • Landesnetzwerke MV, Sachsen, Brandenburg, Berlin: Alle Promotor*innen reichen den finanziellen Bericht bei Ingrid (SNSB) elektronisch ein.

    Quantitative Erhebung zu Zielgruppen und Leistungen

    • Link Online Abfrage (ab 01.12.26 verfügbar)
    • Im Dokumentationstool tragt ihr im Lauf des Jahres die erreichten Zielgruppen und erbrachten Leistungen ein. Wichtig: Das unterschriebene Dokumentationstool ist verpflichtender Anhang des Sachberichts. Das Dokumentationstool findet ihr im Ordner mit den Berichtsvorlagen.
    • Die im Dokumentationstool eingetragenen Zahlen werden anschließend in die Online Abfrage (siehe Video-Tutorial) übertragen. Hier tragt ihr die Gesamtsummen der erbrachten Leistungen pro Leistungsbereich sowie die Summen der jeweiligen erreichten Personen in den Zielgruppenein.
    • Die Daten werden in aggregierter Form in den Zwischennachweis bzw. Verwendungsnachweis eingearbeitet und flankieren die qualitative Betrachtung des Promotor*innen-Programms.
    • Link: Video-Tutorial zur quantitativen Abfrage
    • Link: Handreichung Social Media Analytics
    • Frist zur Eintragung online. 01.02.27

    Zufriedenheitsabfrage

    • Link Online Abfrage (ab 01.12.25 verfügbar)
    • Die Abfrage füllen Promotor*innen online aus.
    • Hier geht es um eure Zufriedenheit mit Träger, Landes- und Bundeskoordination. Die Umfrage ist eure Möglichkeit, Kritik, konstruktive Vorschläge und Wünsche zu äußern.
    • Frist zur Eintragung online: 15.02.26

    Publikationsliste (wird erst am Ende des Zyklus eingereicht)

    • Vorlage: Publikationsliste PP5 gesamter Zyklus
    • Hier bitte alle veröffentlichten inhaltlichen Beiträge (z.B. Broschüren, eigene (Zeitungs)-Artikel, Filme, Podcasts, Ausstellungen…) aufführen.
    • Frist zur Einrichtung beim Landesnetzwerk: Sache der Landesnetzwerke
    • Frist zur Einreichung bei der agl-Geschäftsstelle: mit Verwendungsnachweis
  • Was müssen Landesnetzwerke einreichen?

    Sachlicher Bericht des Landesnetzwerks

    • Vorlage Sachbericht LNW PP5 ZN
    • Reichen Landesnetzwerke per Mail an berichtswesen@agl-einewelt.de und unterschrieben per Post bei der agl-Geschäftsstelle (und bei der SNSB) ein.
    • Dateiname für den Sachbericht des PP auf Landesebene zur Einreichung bei der agl-Geschäftsstelle ist entsprechend folgender Systematik zu vergeben: PP_Land_ZN-Haushaltsjahr, also z.B.:
    • PP_SH_ZN25
    • Frist zur (digitalen) Einreichung bei der agl-Geschäftsstelle: 15.02.26

    Finanzbericht des Promotor*innenprogramms auf Landesebene

    • Vorlage Finanzbericht LNW PP5
    • Reichen Landesnetzwerke (bzw. die SNSB) per Mail an berichtswesen@agl-einewelt.de und unterschrieben per Post bei der agl-Geschäftsstelle ein.
    • Dateiname für den Finanzbericht des PP auf Landesebene zur Einreichung bei der agl-Geschäftsstelle ist entsprechend folgender Systematik zu vergeben: PP_Land_ZN-Haushaltsjahr, also z.B.: PP_SH_ZN25
    • Frist zur (digitalen) Einreichung bei der agl-Geschäftsstelle: 15.02.26

    Prüfvermerke

    • Vorlage: Prüfvermerk für Zwischennachweis PP5
    • Hier prüfen die LNW die Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Sachberichte und Finanzberichte der Trägerorganisationen.
    • Pro Promotor*innen-Stelle muss ein Prüfvermerk erstellt werden.
    • Dateinamen für die Prüfvermerke sind entsprechend folgender Systematik zu vergeben: PP_Id-Nr. der Stelle laut Kofi_Land_ZN-Haushaltsjahr, also z.B.: PP_127_SH_ZN25
    • Reichen Landesnetzwerke (bzw. SNSB) per Mail an berichtswesen@agl-einewelt.de und unterschrieben per Post bei der agl-Geschäftsstelle ein.
    • Frist zur (digitalen) Einreichung bei der agl-Geschäftsstelle: 15.02.26

    Publikationsliste (wird erst am Ende des Zyklus eingereicht)

    • Vorlage: Publikationsliste PP5 gesamter Zyklus
    • Hier bitte alle veröffentlichten inhaltlichen Beiträge (z.B. Broschüren, eigene (Zeitungs)-Artikel, Filme, Podcasts, Ausstellungen…) der Promotor*innen aufführen, vom LNW in einem Dokument zusammenzuführen (pro Stelle ein Tabellenblatt)
    • Reichen Landesnetzwerke per Mail an berichtswesen@agl-einewelt.de und unterschrieben per Post bei der agl-Gst. ein.
    • Frist zur Einreichung bei der agl-Geschäftsstelle: mit Verwendungsnachweis

    Hinweis: Zusätzlich müssen durch die Landesnetzwerke die Finanzberichte, Sachberichte und Dokutools der Promotor*innenstellen bzw. Netzwerkkoordination bei der agl-Geschäftsstelle eingereicht werden.

  • Was muss die agl-Geschäftsstelle bei Engagement Global einreichen?

    Zwischen- und Verwendungsnachweis auf Bundesebene

    • Erstellt die agl-Geschäftsstelle auf der Grundlage der Sachberichte, der Finanzberichte und der quantitativen Abfrage.
    • Frist zur Einreichung bei Engagement Global: 31.03.26
  • Wer berichtet wem?

  • Wie sind die Sachberichte der Promotor*innenstellen bzw. Trägerorganisationen zu erstellen?

    Hier findet ihr die Vorlage für die Sachbericht der Promotor*innenstellen bzw. der Trägerorganisationen.

    Aufbau des Sachberichts:

    In den Fragen 1 – 2 berichtet ihr wirkungsorientiert über mögliche Änderungen bei euren Zielgruppen sowie über die Wirkungen die bei den Zielgruppen erreicht wurden. In Frage 3 beschreibt ihr die durchgeführten Projektaktivitäten. Frage 4 behandelt die Entwicklungen in eurer Arbeit mit euren ausgewählten Fokusthemen im Berichtsjahr. In Frage 5 gebt ihr einen ersten Zwischenstand zum ersten Projektjahr des neuen Zyklus und einen Ausblick auf den weiteren Verlauf des laufenden Projektzyklus.

    Allgemeine Hinweise zur Erstellung des Sachberichts:

    • Die Vermittlung entwicklungspolitischer Zusammenhänge sowie globaler Bezüge und Verflechtungen muss bei allen Aktivitäten im Fokus stehen.
    • Aktivitäten, die in direktem Zusammenhang mit Wahlen stehen, sind nicht zuwendungsfähig (z.B. Wahl-O-Mat, Wahlprüfsteine, Forderungspapiere etc.).
    • Aktivitäten im Zusammenhang mit Demonstrationen und Protestaktionen sind nicht förderfähig.
    • Veranstaltungen zum Themenfeld „Rassismus“ oder „Anti-Diskriminierung“ müssen in einem entwicklungspolitischen Zusammenhang stehen.
    • Laut der „Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung“ (ANBest-P) sind Empfänger*innen von Zuwendungen, die Mittel weiterleiten, verpflichtet, die Zwischen- und Verwendungsnachweise jedes*r Letztempfänger*in entsprechend Nr. 11 der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) zu prüfen. Sowohl der Finanz- als auch der Sachbericht der Landesnetzwerke enthalten daher einen Prüfvermerk. Mit der Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person wird versichert, dass diese Prüfung stattgefunden hat.
  • Wie sind die Sachberichte der Landesnetzwerke zu erstellen?

    Hier findet ihr die Vorlage, um den Sachbericht der LNW zu erstellen.

    Aufbau des Sachberichts:

    In den Fragen 1 und 2 wird wirkungsorientiert über mögliche Änderungen bei den Zielgruppen sowie über die Wirkungen des Promotor*innen-Programms im Bundesland berichtet. Dabei orientiert sich die Darstellung an den Wirkungsclustern: Wissen vermehrt, Kompetenzen gestärkt, Netzwerke initiiert und gestärkt, Strukturen auf- und ausgebaut, Engagement gefördert). In Frage 3 werden die durchgeführten Maßnahmen und Projektaktivitäten der Promotor*innen in einem Fließtext zusammengefasst dargestellt. Frage 4 behandelt die Entwicklungen in der Arbeit mit den Fokusthemen in den Landesnetzwerken im ersten Zyklusjahr. In Frage 7 soll ein erster Zwischenstand zum ersten Projektjahr des Zyklus dargestellt und ein Ausblick auf den weiteren Verlauf des laufenden Projektzyklus geben werden.

    Die Antworten zu den Fragen 1,2, 4 und 7 bilden die Grundlage des bundesweiten wirkungsorientierten Zwischennachweis bzw. Verwendungsnachweises der agl.

    Die Antworten auf die Fragen 3, 5 (Änderungen) und 6 (Mindestanzahl Teilnehmende bei Veranstaltungen) sind Teil des Verwendungsnachweises jedes Bundeslandes an Engagement Global. Diese werden möglichst direkt in den Bericht an EG übernommen. Bitte daher die genauen Erläuterungen zum Befüllen in der Vorlage beachten.

    Allgemeine Hinweise zur Erstellung des Sachberichts:

    • Die Vermittlung entwicklungspolitischer Zusammenhänge sowie globaler Bezüge und Verflechtungen muss bei allen Aktivitäten im Fokus stehen.
    • Aktivitäten, die in direktem Zusammenhang mit Wahlen stehen, sind nicht zuwendungsfähig (z.B. Wahl-O-Mat, Wahlprüfsteine, Forderungspapiere etc.).
    • Aktivitäten im Zusammenhang mit Demonstrationen und Protestaktionen sind nicht förderfähig..
    • Veranstaltungen zum Themenfeld „Rassismus“ oder „Anti-Diskriminierung“ müssen in einem entwicklungspolitischen Zusammenhang stehen.
    • Laut der „Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung“ (ANBest-P) sind Empfänger*innen von Zuwendungen, die Mittel weiterleiten, verpflichtet, die Zwischen- und Verwendungsnachweise jedes*r Letztempfänger*in entsprechend Nr. 11 der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) zu prüfen. Sowohl der Finanz- als auch der Sachbericht der Landesnetzwerke enthalten daher einen Prüfvermerk. Mit der Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person wird versichert, dass diese Prüfung stattgefunden hat.
  • Wie sind die Finanzberichte der Trägerorganisationen und Landesnetzwerke zu erstellen?

    Hier findet ihr die Vorlage, um die Finanzberichte zu erstellen.

    Allgemeine Hinweise zur Erstellung des Finanzberichts:

    • Für den Zwischennachweis müssen jeweils die Tabellenblätter Ein, PK (nur beim Finanzbericht des Landesnetzwerks), Nebenrechnung PK (nur beim Finanzbericht der Trägerorganisation), Sachausgaben und ZN-PP des jeweiligen Berichtsjahres ausgefüllt werden.
    • Das Tabellenblatt VN muss nur zum Ende Zyklus für den Verwendungsnachweis ausgefüllt werden.
    • Die Deckblätter ZN-PP sind jeweils Zusammenfassungen der jeweiligen Berichtsjahre.
    • Dateinamen sind entsprechend folgender Systematik zu vergeben:
      bei Finanzberichten für Promotor*innenstellen: PP_Id-Nr. der Stelle laut Kofi_Land_ZN-Haushaltsjahr, also z.B.: PP_127_SH_ZN25
      bei Finanzberichten für Landesnetzwerke: PP_LNW_Abkürzung Bundesland_ZN-Haushaltsjahr, also z.B.: PP_LNW_SH_ZN25

     

    Folgende Daten sind in die jeweiligen Tabellenblätter einzutragen:

    • Deckblatt (ZN-PP und VN)
      • Im Soll Personal-und Sachkosten eintragen wie im Fördervertrag aufgeführt.
      • Das Ist wird automatisch berechnet, sobald die weiteren Tabellenblätter ausgefüllt sind.
      • Im Ist nur das angeben, was mit den zur Verfügung stehenden Mitteln finanziert werden konnte.
    • Tabellenblatt Einnahmen (Ein)
      • Alle vom Landesnetzwerk erhaltenen Bundes- und Landesmittel angeben bzw. die vom Landesnetzwerk an die einzelnen Träger weitergeleiteten Mittel.
    • Tabellenblatt Personalausgaben (P)
      • Nur auszufüllen für den Finanzbericht der Landesnetzwerke.
      • AG-Belastung für jede*n Stelleninhaber*in entsprechend Lohnjournal und AG-Brutto eintragen.
    • Tabellenblatt Nebenrechnung (PK)
      • Nur auszufüllen für die Finanzberichte der Promotor*innenstellen
      • Für jede*n abzurechnende Mitarbeiter*in muss die Nebenrechnung PK ausgefüllt werden.
      • Jeweils pro Mitarbeiter*in muss ein Tabellenblatt ausgefüllt werden (bei mehreren Personen im Jahr Tabellenblatt kopieren).
    • Tabellenblatt Sachausgaben
      • Belegliste aller Sachausgaben pro Jahr in chronologischer Reihenfolge mit Angabe des Belegdatums, der Belegnummer und der lfd. Nummer eintragen.
      • Als Zahlungsempfänger ist das Unternehmen (Laden, Firma etc.) oder die Person (bei Honoraren, Werksverträgen oder Dienstleistungen) anzugeben auch bei Verauslagung durch die Promotor*innen.
      • Zahlungsgrund in der Belegliste eindeutig benennen.

     

    Allgemeine Hinweise zur Abrechnung:

    • Alle tatsächlichen Ausgaben müssen durch Einnahmen gedeckt sein. Es kann am Ende des Abrechnungsjahres sein, dass die Einnahmen höher sind als die Ausgaben.
    • Ausgaben und Einnahmen bitte immer auf das Kalenderjahr (Haushaltsjahr) abgrenzen.
    • Es darf kein Budget in das neue Jahr „mitgenommen“ werden. Rechnungen dürfen im Folgejahr (höchstens 6 Wochen nach Jahresbeginn) bezahlt werden, aber das Rechnungsdatum bzw. der Zeitraum der Leistungserbringung muss im Abrechnungsjahr liegen.
    • Ausgaben und Aktivitäten, die in direktem Zusammenhang mit Wahlen stehen, sind nicht zuwendungsfähig (z.B. Wahl-O-Mat, Wahlprüfsteine, Forderungspapiere etc.).
    • Laut der „Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung“ (ANBest-P) sind Empfänger*innen von Zuwendungen, die Mittel weiterleiten, verpflichtet, die Zwischen- und Verwendungsnachweise jedes*r Letztempfänger*in entsprechend Nr. 11 der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) zu prüfen. Sowohl der Finanz- als auch der Sachbericht der Landesnetzwerke enthalten daher einen Prüfvermerk. Mit der Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person wird versichert, dass diese Prüfung stattgefunden

     

    Hinweise zu Einnahmen:

    • Finanzbericht der Landesnetzwerke: Einnahmen sind die von der agl-Geschäftsstelle weitergeleiteten Bundesmittel sowie die erhaltenen Landesmittel.
    • Finanzbericht der Trägerorganisationen: Einnahmen sind die vom Landesnetzwerk weitergeleiteten Bundes- und Landesmittel.

     

    Hinweise zu Personalausgaben:

    • Für jede*n Stelleninhaber*in muss die Nebenrechnung PK ausgefüllt werden.
    • Die Gesamtpersonalkosten ergeben sich aus:
      • AN-Brutto nach Einstufung angelehnt an TVöD 11 bzw. TVöD 12
      • plus AG-SV
      • plus U1/U2/Insolvenzgeldumlage
      • plus Berufsgenossenschaft (Hochrechnung auf der Basis des Beitragssatzes der letzten Rechnung und des Jahresbruttogehaltes des*der Mitarbeitenden)
      • minus U1/U2- Erstattungen (können für Vertretungspersonal eingesetzt werden oder auch für Jahressonderzahlung)
    • plus ggf. Sonderzahlung Ende des Jahres (max. 80% AN-Brutto) bei Erfüllung der Voraussetzungen des AN-Brutto) Voraussetzungen für Jahressonderzahlungen sind, u.a.
      • Am 1.12. des Jahres beschäftigt
      • Bemessungsgrundlage bei Entgeltgruppe 11 max. 80% AN-Brutto des Durchschnittsgehalts der Monate Juli -September
      • Kürzung um 1/12 für Monate ohne Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber
      • Berufsgenossenschaftsbeitrag als Vorausberechnung angeben (Tarifrunden zum TVöD beachten)
    • Der Stellenumfang muss für jeden Monat in VZÄ angegeben werden, d.h. jeweils der Stellenumfang lt. Arbeitsvertrag und der Stellenumfang als Promotor*in.
    • Personalstellen, die während des Haushaltsjahres nicht durchgängig besetzt waren, können gestaucht werden. Die VZÄ im Jahresdurchschnitt dürfen dabei nicht geändert werden. Veränderungen der VZÄ im Jahresdurchschnitt müssen rechtzeitig beantragt und bewilligt werden
    • Stellen unter 0,5 VZÄ sind nicht vorgesehen. Begründete Ausnahmen müssen vorab beantragt werden und sind durch EG zu genehmigen. Das gilt auch für Vertretungen bspw. aufgrund von Krankheit oder Elternzeit.
    • VZÄ-Verschiebungen zwischen Promotor*innenstellen sowie Teilungen von Promotor*innenstellen müssen ebenfalls rechtzeitig vorab beantragt und durch EG genehmigt werden.
    • Für alle Stellen des Promotor*innen-Programms gilt das Besserstellungsverbot. Die projektbezogenen Personalausgaben für die Stellen der Promotor*innen und Netzwerkkoordinator*innen dürfen eine Vergütung analog zu TVöD 11 bzw. TVöD 12 nicht überschreiten. Werden die Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers zu mehr als 50% aus Zuwendungen der öffentlichen Hand bestritten, darf der Zuwendungsempfänger seine Beschäftigten insgesamt nicht besserstellen als vergleichbare Bundesbedienstete. Höhere Entgelte als nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sowie sonstige über- und außertarifliche Leistungen sind nicht zuwendungsfähig.
    • Es dürfen keine Eigen- oder Drittmittel in NK- oder Promo-Stellen fließen Das heißt: Träger können das Entgelt von Promotor*innen nicht mit Eigenmitteln oder anderen Mitteln aufstocken. Wenn Anstellungsträger zusätzliche Stellenanteile bzw. Tätigkeiten aus Eigenmitteln finanzieren möchten, dann ist das nichtTeil des Promo-Programms. Etwaige Anteile anderer Stellen müssen eindeutig von den Stellenanteilen der Promostelle abgegrenzt werden.

     

    Hinweise zu Sachausgaben:

    • Sachausgaben sind alle Ausgaben für Sach- und Arbeits(-platz)kosten, die im Zusammenhang mit der Promotor*innenstelle stehen.
    • Budgetrahmen: 5.000€ für 1 VZÄ pro Jahr
    • Flexibilität zwischen Personal- und Sachausgaben: max. 20 % des Sachkostenbudgets.
    • Eine deutliche Projektrelevanz ist Voraussetzung für die Zuwendungsfähigkeit von Sachausgaben. Die Vermittlung entwicklungspolitischer Zusammenhänge sowie globaler Bezüge und Verflechtungen muss bei allen Aktivitäten im Fokus stehen.
    • Zuwendungsfähig sind nur tatsächlich angefallene und belegbare Ausgaben, keine Pauschalen
    • Eine Doppel- bzw. Querfinanzierung mit anderen Programmen von Engagement Global (z.B. SKEW, Außenstellen von Engagement Global, Chat der Welten) ist stets auszuschließen.

     

    Beispiele zu Sachausgaben:

    • Honorare: Bei Honoraren ist der Zeitumfang anzugeben. Bei erbrachten Leistungen ist die Angabe Dienstleistung, Werkvertrag oder Honorar erforderlich. Grundsätzlich wir davon ausgegangen, dass die Promotor*innen Fachkenntnisse mitbringen und diese zuerst eingesetzt werden. Darüber hinaus können in begründeten Einzelfällen einzelne Honorare über die Sachausgaben abgerechnet werden auch aus dem Globalen Süden durch beispielsweise einen Online-Input. Bitte beachtet, dass keine internationalen Reisekosten gefördert werden können. Die Honorarausgabe muss in der Belegliste nachvollziehbar begründet werden. Die steuerrechtlichen Aspekte müssen ggf. mit dem zuständigen Finanzamt geklärt werden. Eine Steuernummer in Deutschland ist nicht zwingend erforderlich.
    • Fahrtkosten: entsprechend dem BRKG, keine losen Fahrkarten einreichen, sondern Abrechnung mit Reisekostenformular unter Angabe von Datum, Reiseroute, Reisegrund etc.
    • Deutschlandticket: Die Kosten eines Deutschlandtickets gelten als zuwendungsfähig, wenn sie sich durch eine oder in der Summe mehrerer Dienstreisen im monatlichen Geltungszeitraum und innerhalb des Projekts vollständig (!) amortisieren. Soweit es sich um rabattierte Tickets handelt (einzelne Länder bieten auf ihre Kosten Vergünstigungen etwa für Azubi-, Schüler- oder Sozialtickets an) oder ggf. Arbeitgeberzuschüsse bereits für das Deutschlandticket gezahlt wurden, ist dies bei der Erstattung für die Amortisationsgrenze zu berücksichtigen und anzugeben. Arbeitgeberzuschüsse zu Deutschland-Jobtickets sind nicht zuwendungsfähig. Es muss eine Übersicht aller Fahrten mit Vergleichspreisen geführt werden, die belegt, dass sich das Ticket amortisiert hat. Die Übersicht muss nicht mit dem Nachweis, sondern nur auf Nachfrage vorgelegt werden. Eine teilweise Erstattung der für das Deutschlandticket oder Deutschlandticket Job tatsächlich entstandenen Kosten ist nicht möglich. Wird die Amortisationsgrenze nicht erreicht, sind die Dienstreisenden verpflichtet, ihr Deutschlandticket oder Deutschlandticket Job ohne entsprechenden Kostenersatz einzusetzen.
    • Parkgebühren: max. 10,- €/Tag sind zuwendungsfähig
    • Fahrtkosten zu FEB-Seminaren (Seminare, die von FEB veranstaltet werden) sind nicht förderfähig.
    • Taxifahrten sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig. Da in begründeten Fällen Taxifahrten anerkannt werden, bitten wir darum, den Rechnungsunterlagen eine entsprechende Begründung beizufügen. Taxifahrten werden ohne Begründung anerkannt, wenn sie zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens stattgefunden haben.
    • Übernachtungen sind grundsätzlich bis zu einer Höhe von 70 € pro Nacht/Person zuwendungsfähig. Da in begründeten Fällen auch höhere Beträge anerkannt werden, bitten wir darum, den Rechnungsunterlagen eine entsprechende Begründung beizufügen.
    • Verpflegung: Die Anzahl der beteiligten Personen muss angegeben werden.
    • Miete/Ausstattung Projektbüro: Miete Büro (evtl. anteilig), Miete Veranstaltungsraum, Telefon, technische Ausstattung, Briefpapier, Visitenkarten, Kosten für Projektaktivitäten. Bei Abrechnung von Mietkosten muss der Mietvertrag mit Nebenrechnung für Anteil des PP beim Träger vorliegen.
    • Informationsmaterial: Porto, Kopien, Druckkosten, Internet, Rundbriefe, Flyer, Website etc.
    • Veranstaltungen: Grundsätzlich sind nur Veranstaltungen mit mindestens 15 Teilnehmenden förderfähig. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur in begründeten Einzelfällen möglich.
    • Kosten für Umzug, Renovierung und GEZ sind nicht zuwendungsfähig.
    • Institutionelle Tätigkeiten und Ausgaben des Anstellungsträgers (z.B. Betreuung Website, Jahresberichte) können nicht über die Sachausgaben der Promotor*innen abgerechnet werden.
    • Ausgaben des Anstellungsträgers: Mitgliedsbeiträge, Rekrutierung neuer Mitarbeitenden, nicht über das Projekt mitfinanziert werden. Auch sind Stellenanzeigen, Kosten für Bewerbungsgespräche, Geschenke, Mitgliedsbeiträge dementsprechend nicht zuwendungsfähig.

     

    Hinweise zu Verwaltungsausgaben Landesnetzwerke

    • Wenn das Land die Verwaltungskosten als Pauschale bewilligt hat, reicht es die Summe als Pauschale ist in der ersten Zeile des Tabellenblatt Ein einzutragen.
    • Falls das Land die Verwaltungskosten nicht pauschal bewilligt hat, sind die Verwaltungsausgaben einzeln in das Tabellenblatt einzutragen und nachzuweisen.
    • Eine Finanzierung von Geschäftsführungsanteilen über den projektbezogenen Verwaltungsaufwand ist nicht förderfähig.
    • Geschäftsführung-Stellenanteile sind nicht über das PP abrechenbar und müssen eindeutig von anderen Stellenanteilen abgrenzbar sein.

     

    Sonstige Hinweise

    • Rückfragen an die agl bitte an Katarzyna Bogucka, Tel. 030-56972428, oder: finanzen@agl-einewelt.de,
    • Rückfragen an die SNSB an Ingrid Rosenburg unter Tel. 030-42851385.
  • Wie fülle ich die quantitative Abfrage zu Leistungen und Zielgruppen aus?

    Link Online Abfrage

    Hier findet ihr die Vorlage zum Dokumentationstool

    In der Abfrage werden erhoben:

    • Die im Berichtsjahr erbrachten Leistungen in den einzelnen Leistungsbereichen.
    • Die erreichten Personen in den einzelnen Zielgruppen pro Leistungsbereich.
    • Die Zahlen überträgst du aus dem Dokumentationstool in die Online-Abfrage (siehe Link oben)

     

    Aufbau der quantitativen Abfrage:

    1. Auswahl der Leistungsbereiche:
      Wähle zunächst die Leistungsbereiche aus, in denen du in diesem Jahr Leistungen erbracht hast. Trage anschließend für jeden ausgewählten Leistungsbereich die Gesamtsumme der erbrachten Leistungen an. Eine Übersicht der Leistungsbereiche findest du weiter unten in den FAQs.
    2. Angabe der Zielgruppen und Personenanzahl:
      Gib danach die erreichten Zielgruppen sowie die Anzahl der erreichten Personen in den Zielgruppen, pro Leistungsbereich an. Eine Übersicht der Zielgruppen findest du weiter unten in den FAQs.

     

    Kategorien der erreichten Personen in den adressierten Zielgruppen

    Die erreichten Personen in den verschiedenen adressierten Zielgruppen werden unterschieden in 3 Kategorien:

    1. Direkt, im persönlichen Kontakt Erreichte, z.B. bei Veranstaltungen, Workshops, Seminaren, Konferenzen, Kongressen, Messen, Fortbildungen, Trainings, Lesungen, Vernissagen, Podiumsdiskussionen, öffentlichen Aktionen, (Kultur-)Aufführungen, Ausstellungen, in Gremiensitzungen, Kommissionen, Beratungen, Treffen, Dialogformaten, Räten etc. – das alles auch in Online-Formaten (inklusive Telefon)
    2. Über eigene Medien, Publikationen und eigene Medienprodukte Erreichte, z.B. mit eigenen Webseiten, Blogs, Social-Media-Kanälen, Podcasts, Videos, Bücher, Broschüren, Artikeln, Informationsmaterialien, Handreichungen.
    3. Über externe Medienberichterstattung Erreichte: Leser*innen/Gucker*innen/Hörer*innen/Rezipient*innen von allen Erwähnungen derArbeit von Promotor*innen in externen Medienprodukten, z.B. Erwähnungen in Zeitungsartikeln, Druckprodukten von Dritten, Webseiten etc. von Dritten, TV- und Radiosendungen.

     

    Weitere Hinweise:

    • Jede*r mit einer Leistung erreichte Mensch zählt nur einmal in jeweils einer Zielgruppenkategorie. Es werden nur Personen gezählt, die gezielt über spezifische Leistungen (Aktivitäten) erreicht wurden. So werden z.B. Migrant*innen in einer Weiterbildung für Lehrende als Lehrende und nicht als migrantische Akteur*innen gezählt. Wenn ein erreichter Mensch zu mehreren Zielgruppenkategorien gehört, zählt er*sie deswegen nicht mehrfach als erreicht. Wenn jedoch dieselbe Person mit unterschiedlichen Aktivitäten mehrfach erreicht wurde, zählt sie auch mehrfach, also bei mehreren Aktivitäten als Erreichte*r.
    • Bitte achtet darauf, die Anzahl der erreichten Personen immer im passenden Leistungsbereich einzutragen. Eine Maßnahme kann dabei durchaus mehrere Leistungsbereiche betreffen. Entscheidend ist, in welchem Kontext die Personen tatsächlich erreicht wurden. Habt ihr zum Beispiel einen Workshop für Multiplikator*innen durchgeführt und wollt darüber in einem Newsletter berichten, dann wird der Workshop selbst und die über ihn erreichten Personen im Leistungsbereich Qualifizierung, der Bericht im Newsletter und die damit erreichten Personen im Leistungsbereich Information eingetragen.
    • Relevant ist die Zahl der mit einer Leistung tatsächlich erreichten Menschen. Beispiele: Bei Webseiten ist die Zahl der Besucher*innen/Visitors/User der Webseite im Berichtszeitraum relevant, nicht die Zahl der Klicks auf der Webseite insgesamt. Oder: Bei Messen ist die Zahl der Besucher*innen des betreffenden Messeauftritts relevant, nicht die Zahl der Messebesucher*innen insgesamt. Diese Unterscheidungen sind mitunter schwierig. Bitte beziffert die tatsächlich mit einer Leistung Erreichten so gut ihr könnt.
    • Auf Social-Media-Kanälen wird ein inhaltliches Posting, Beitrag oder eine Story jeweils als eine einzelne erbrachte Leistung gezählt. Die damit erreichten Personen in den einzelnen Zielgruppen können bei Facebook und Instagram mit der „Reichweite“ pro Beitrag und bei Twitter mit der Anzahl der „Tweet-Impressions“ ermittelt werden. (siehe Handreichung Social-Media Analytics). Die mit eigenen Social Media- Kanälen erreichten Personen fallen generell unter die Kategorie „über eigene Medien Erreichte“.
    • Teilnehmer*innen-Listen oder Aufzeichnungen über die Anzahl der Teilnehmer*innen müssen mindestens fünf Jahre für den Fall einer Prüfung aufbewahrt werden.
    • Ebenfalls müssen zu allen erbrachten Leistungen die erläuternden Unterlagen/Dokumentationen für den Fall einer Prüfung mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden.

     

    Hilfsmittel:

    Video Tutorial zur quantitativen Abfrage

    Handreichung Social Media Analytics

  • Welche Zielgruppenkategorien gibt es?

    Weitere Informationen dazu findest du auch im Wiki

    Eine Zielgruppe ist ein bestimmter Personenkreis, an den sich die Leistungen der Promotor*innen richten, um deren Situation (Wissenszuwachs, Handlungsorientierung) zu verbessern.
  • Welche Leistungskategorien gibt es?

    Die Leistungspakete der Promotor*innen innerhalb des Wirkungsfeldes

  • Wie kann ich meine Social Media Aktivitäten messen?
  • Müssen Belege (Publikationen, Teilnehmer*innenlisten) mit eingereicht werden?

    Originalbelege müssen dem Verwendungsnachweis bzw. Zwischennachweis nicht beigefügt werden, sind aber für Prüfungen und Nachfragen 5 Jahre ab Vorliegen des Prüfbescheides vorzuhalten.

  • Sollen die Berichtsunterlagen digital oder in Papierform eingereicht werden?

    Folgende Berichte benötigen wir sowohl analog (unterschrieben) als auch digital in der agl-Geschäftsstelle:

    • Berichte der Landesnetzwerke (Sach- und Finanzberichte)
    • Berichte der Netzwerkkoordination (Sach- und Finanzberichte)
    • Berichte der Promotor*innenstellen die bei Landesnetzwerken angesiedelt sind (Sach- und Finanzberichte)
    • Prüfvermerke

     

    Folgende Berichte benötigen wir nur digital:

    • Sach- und Finanzberichte der Promotor*innen die bei Trägern angestellt sind
  • Mit welchem Wirkungsfeld planen die Netzwerkkoordinator*innen ihre Arbeit?

    Die Netzwerkoordination im PP plant ihre Arbeit mit folgendem Wirkungsgefüge. Der Planung der intendierten Wirkungen ihrer Arbeit geht eine Analyse der externen Bedingungen voran, die wesentlichen Einfluss auf die Arbeit der Netzwerkkoordination haben:

    Download Wirkungsgefüge LK/NK

  • Müssen auch die Netzwerkkoordinator*innen Sachberichte erstellen?

Beispiele unserer Arbeit vor Ort

Promotorin mit Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet

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Promotorin aus Brandenburg für ihr herausragendes zivilgesellschaftliches Engagement ausgezeichnet

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Fair vernetzt – gemeinsam für gerechte globale Wertschöpfung

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Welthaus Nürtingen für starke Eine Welt Arbeit

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Düsseldorfer Kinder-Agenda 2030

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Fairplay auch außerhalb des Spielfelds

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