Willkommen im Wiki des Promotor*innen-Programms!

Das Wiki stellt Euch – den Promotor*innen und Koordinator*innen – das Promotor*innen-Programm inhaltlich und strukturell vor.

Ob Fragen zur Struktur, Finanzen oder Berichtswesen. Hier findet Ihr die Antwort.

Wir freuen uns immer über Hinweise und Anmerkungen zur Weiterentwicklung und Verbesserung: Kontakt

Viel Spaß beim Stöbern!


Wiki-Glossar

Abkürzungsverzeichnis

  • 1. BASICS

    Worauf bezieht sich das Eine Welt-Promotor*innen-Programm und welche Ziele verfolgt es?

    Das Eine Welt-Promotor*innen-Programm ist ein zivilgesellschaftlich getragenes Programm der Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt-Landesnetzwerke in Deutschland (agl) e.V. Ziel des Programms ist es die Bedeutung globaler Gerechtigkeit und eines globalen solidarischen Miteinanders z. B. durch global gerechten Handel, nachhaltiges Wirtschaften und Engagement für Klimagerechtigkeit voranzubringen. Es fördert zivilgesellschaftliches Engagement durch Information, Vernetzung und Qualifizierung und damit den Einsatz für eine global gerechte und nachhaltige Welt.


    Das BMZ-Konzept „Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit“ – Der Bezugsrahmen:

    Das Konzept „Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) stellt für die Förderung entwicklungspolitischer Bildungsarbeit durch ENGAGEMENT GLOBAL und somit auch für das Promotor*innen-Programm den entwicklungspolitischen Bezugsrahmen dar.

    Es geht auf einen intensiven Konsultationsprozess, u. a. mit Vertreter*innen der Bundesländer, mit Akteur*innen der entwicklungspolitischen Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zurück.

    Die digitale Version kann hier als PDF heruntergeladen werden.


    Das Rahmenkonzept:

    Den konzeptionellen Referenzrahmen des Programms bildet das Rahmenkonzept des Programms. Es beschreibt unter anderem:

    • Die Ziele und Wirkungslogik des Programms
    • Die verschiedenen Rollen und Aufgaben der Promotor*innen
    • die Arbeitsstrukturen des Programms

    Zum Download des Rahmenkonzeptes


    Wie ist das Programm entstanden?

    Nach einer Pilotphase startete das bundesweite Promotor*innen-Programm 2013 mit zunächst neun beteiligten LNW. Die Trägerschaft war anfänglich aufgeteilt zwischen agl und der Stiftung Nord-Süd-Brücken (SNSB). VENRO war bei der Anbahnung beteiligt und unterstützte das Projekt politisch. Seit 2017 sind alle Landesetzwerke mit Promotor*innen-Stellen am Programm beteiligt. Seit 2022 ist die agl alleinige Projektträgerin auf Bundesebene. Die Stiftung Nord-Süd-Brücken begleitet und verwaltet in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen das Eine Welt-Promotor*innen-Programm.


    Wie wird das Programm finanziert?

    Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und die 16 Bundesländer tragen jeweils anteilig zur Finanzierung des Programms bei.

    Gefördert von ENGAGEMENT GLOBAL im Auftrag des

    gemeinsam mit allen 16 Bundesländern

  • 2. WIRKUNGSLOGIK - Wie wirkt das Eine Welt-Promotor*innen-Programm?

    Wie wirkt das Eine Welt-Promotor*innen-Programm?

    Eure Arbeit als Eine Welt-Promotor*innen orientiert sich an einer klaren Wirkungslogik. Sie macht sichtbar, wie eure Arbeit als Promotor*innen zu den übergeordneten Zielen des Programms beiträgt. Sie zeigt den Zusammenhang zwischen euren alltäglichen Aktivitäten und den langfristigen Veränderungen, die ihr anstoßen wollt. Gleichzeitig schafft sie Orientierung und eine gemeinsame Grundlage, ohne die Vielfalt eurer Ansätze einzuschränken.

    Die Wirkungslogik wurde entlang verschiedener Wirkwege, Wirkungsfelder und Wirkungscluster aufgebaut. Ziel ist es, eure Arbeit wirksam und zugleich flexibel zu gestalten.

     Die fünf Wirkungscluster sind:

    • Wissen vermehrt
    • Kompetenzen gestärkt
    • Netzwerke initiiert und gestärkt
    • Strukturen auf- und ausgebaut
    • Engagement gefördert.

    Wie plant ihr eure Wirkungen?

    Am Anfang eines Projektzyklus analysiert ihr in Planungsworkshops gemeinsam mit euren Netzwerkkoordinator*innen und weiteren Promotor*innen aus euren Bundesländern die kontextgebenden Rahmenbedingungen in euren jeweiligen Bundesländern und legt eure Zielgruppen fest. Anschließend plant ihr auf dieser Basis eure individuellen Wirkwege in einem Feld von 14 Einzelwirkungen. Den Ausgangs- und Endpunkt im Wirkungsfeld bestimmt ihr abhängig von euren Zielgruppen, Ausgangsbedingungen, Kapazitäten und Vorerfahrungen.

    Am Ende des Jahres dokumentiert ihr in euren (Sach-)Berichten, welche Wirkungen ihr bei euren direkten Zielgruppen erreichen konntet.

    In der Handreichung findet ihr ausführliche Informationen zum Wirkungsgefüge, den Planungen für Promotor*innen sowie Beispiele von Wirkwegen.

    Download Handreichung Wirkungsgefüge PP5

    Hier findet ihr den Ordner mit Vorlagen für die Wirkwege und Planungscharts

  • 3. ZIELGRUPPEN - Wer sind die Zielgruppen des Programms?

    Als Promotor*innen arbeitet ihr mit einer Vielzahl von Menschen und Organisationen zusammen. Ihr qualifiziert, vernetzt und mobilisiert dabei Menschen, die sich bereits engagieren, genau wie solche, die bisher wenig mit entwicklungspolitischen Fragestellungen in Berührung gekommen sind.

    Ein zentraler Ansatz dabei ist die explizite Ansprache von Multiplikator*innen: Als Promotor*innen sprecht ihr Zielgruppen wie z.B. Lehrer*innen, Vertreter*innen in Organisation oder politischen Gremien an. Diese tragen anschließend die Inhalte und Impulse als Multiplikator*innen an ihre eigenen Zielgruppen weiter. Wichtig ist dabei die Differenzierung in direkte und indirekte Zielgruppen. Während ihr euch als Promotor*innen mit euren Angeboten und Leistungen an die direkten Zielgruppen richtet, werden die indirekten Zielgruppen ihrerseits durch die direkten Zielgruppen in ihrer Rolle als Multiplikator*innen erreicht.

    Eine direkte Zielgruppe können bspw. Personen aus dem Bildungsbereich sein, an die sich Promotor*innen etwa mit Angeboten zu Globalem Lernen wenden. Durch ihre Arbeit mit der direkten Zielgruppe erreichen sie letztlich unter anderem die indirekte Zielgruppe Schüler*innen, die durch die Personen im Bildungsbereich im schulischen Kontext mit entwicklungspolitischen Inhalten konfrontiert werden.

    Eure Zielgruppen sind unter anderem:

    • Akteur*innen der Eine Welt-Arbeit
    • Zivilgesellschaftliche Akteur*innen
    • Migrantische und postmigrantische Akteur*innen
    • Bildungsakteur*innen
    • Akteur*innen aus Politik und Verwaltung
    • Akteur*innen der Wirtschaft
    • Junge Menschen
    • Medien- oder Kulturschaffende
    • Breite Bevölkerung
  • 4. AUFGABEN VON PROMOTOR*INNEN - Was machen Promotor*innen?

    Die Aufgaben von Promotor*innen sind vielfältig und variieren stark nach regionalen Bedarfen und Notwendigkeiten sowie der jeweiligen Ausrichtung der einzelnen Stelle. Promotor*innen stärken durch Qualifizierung, Information, Beratung und Vernetzung von Akteur*innen sowie den Auf- und Ausbau neuer beziehungsweise bestehender zivilgesellschaftlicher Strukturen das Engagement für globale Gerechtigkeit und nachhaltige Entwicklung

    Hier findet ihr eine Auswahl der unterschiedlichen Aufgaben von Promotor*innen:

    • Auf- und Ausbau von Strukturen
    • Bereitstellen und Begleitung von Austausch, Kooperationen und Vernetzung von Akteur*innen in unterschiedlichen Formaten
    • Förderung von Engagement
    • Beratungsleistungen, Qualifizierungen, Fortbildungen
    • Bereitstellen von entwicklungspolitischen Informationen (z.B. Veranstaltungen, Publikationen)
    • Wissen vermitteln zu entwicklungspolitischen Inhalten und Handlungsoptionen

    Hier findet ihr Praxisbeispiele aus der Arbeit von anderen Promotor*innen.

  • 5. SYNERGIEN UND ABGRENZUNG ZU ANDEREN PROJEKTEN - Wie arbeitet ihr mit anderen Projekten zusammen?

    Als Promotor*innen seid ihr gut vernetzt und bringt viele Themen, Menschen und Initiativen zusammen. Dabei überschneiden sich eure Aufgaben manchmal mit anderen Projekten oder Förderprogrammen. Um diese Schnittstellen sinnvoll zu gestalten, ist es wichtig, Synergien zu nutzen und zugleich klare Grenzen einzuhalten. Hier findet ihr eine Übersicht dazu:

    Synergien:

    • Als Promotor*innen könnt ihr für die Entwicklung, Beantragung und Durchführung eines FEB-Projektes unentgeltlich und punktuell unterstützend und beratend tätig sein. Diese Unterstützung sollte dabei immer eine Anstoßfunktion innehaben bzw. dem Strukturaufbau dienen.
    • Eine (Erst-)Beratung zum FEB und anderen Fördermöglichkeiten ist möglich, sofern dies Teil eurer Stellenbeschreibung ist. Achtet darauf, keine Beratungsangebote zu entwickeln oder anzubieten, die es bereits gibt (um Doppelstrukturen zu vermeiden).
    • Eine Einschätzung hinsichtlich der Förderfähigkeit von im FEB geplanten Aktivitäten/Maßnahmen kann z.B. nur direkt durch das FEB erfolgen.
    • Ihr könnt im Rahmen eurer Tätigkeit als Promotor*in auch unentgeltlich und punktuell als Referent*in tätig sein. Es sollte jedoch nicht zu euren regelmäßigen Aufgaben gehören selbst Bildungsveranstaltungen oder Maßnahmen im Rahmen eines Projektes durchzuführen und nur mit dem Ziel erfolgen Anstoßfunktionen bzw. Strukturaufbau zu unterstützen. Bitte achtet darauf dies entsprechend in den Berichten einzuordnen und zu reflektieren.
    • Ideelle Kooperationen mit anderen Projekten sind möglich. Ihr könnt z. B. euer Fachwissen bei der Planung oder Materialerstellung von Veranstaltungen einbringen. Vorausgesetzt diese Tätigkeiten sind durch euer Stellenprofil abgedeckt und stehen im Einklang mit den Zielen des Eine Welt-Promotor*innen-Programms. Wenn ihr ein Projekt punktuell unterstützt, macht immer deutlich, dass ihr als Eine Welt-Promotor*in agiert (z.B. bei Veranstaltungsankündigungen, im Rahmen der Vorstellungsrunde etc.).
    • Bitte achtet darauf, in euren Berichten und Nachweisen immer transparent darzustellen, welche Funktionen und Ausgaben ihr übernommen habt.

    Abgrenzungen:

    • Als Promotor*innen könnt ihr keine Leitungs- beziehungsweise Durchführungsaufgaben eines anderen Projektes übernehmen.
    • Ebenso dürft ihr nicht als Ansprechpersonen in einem anderweitigen FEB- bzw. bei EG eingereichten Projektantrag sein.
    • Im Rahmen eurer Promotor*innen Tätigkeit sind Honorare, zusätzliche Vergütungen oder Auslagenerstattungen ausgeschlossen, da diese bereits über das Eine Welt-Promotor*innen-Programm abgegolten sind.
    • Über eure Sachausgaben können keine anderen Projekte mitfinanziert werden (zum Beispiel als Drittmittel).
    • Es dürfen keine finanziellen Überschneidungen oder Dopplungen zwischen dem Eine Welt-Promotor*innen-Programm und anderen Projekten entstehen.
    • Als Promotor*innen dürft ihr keine Aufgaben übernehmen, die eine rein trägerbezogene Ausrichtung aufweisen. Ein allgemeiner Rundbrief eures Anstellungsträgers sollte also nicht zu euren Aufgaben gehören – ein Newsletter zu eurem speziellen Themengebiet der Promotor*in ist hingegen möglich.

    Außerhalb eurer Tätigkeit als Promotor*in:

    • Außerhalb einer anteiligen Promotor*innen-Stelle kann grundsätzlich eine weitere Tätigkeit in Teilzeit bei der gleichen oder einer anderen Organisation aufgenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine klare Abgrenzung zwischen euren Tätigkeiten besteht (z.B. in Bezug auf die Zielsetzung, die Aktivitäten). Honorarzahlungen bei eurem Anstellungsträger sind im Rahmen des Weiterleitungsvertrags nicht förderfähig
    • Wenn ihr neben eurer Promotor*innen-Tätigkeit weitere Funktionen bei eurem Anstellungsträger übernehmt, achtet in der öffentlichen Darstellung auf eine klare Rollentrennung (z.B. bei Websites, Email-Signaturen)
    • Im Rahmen von anderen FEB- bzw. EG- geförderten Projekten können keine Veranstaltungen umgesetzt werden, die sich vorrangig an Promotor*innen richten.

    Hier findet ihr die Hinweise zu Synergien und Abgrenzungen nochmal als Dokument zum Download.

  • 6. STRUKTUR – Wie ist das Eine Welt-Promotor*innen-Programm aufgebaut?

    Zentrales Instrument des Programms seid ihr als Eine Welt-Promotor*innen: Ihr bringt gemeinsam mit euren Anstellungsträgern auf Landesebene regelmäßig Impulse aus eurer Arbeit vor Ort ein, so dass das Programm ständig weiterentwickelt werden kann. Durch diese föderale und partizipative Struktur ist das Programm in der Lage, sensibel auf aktuelle, politische Entwicklungen zu reagieren und diese im Sinne der Einen Welt mitzugestalten. Im Folgenden findet ihr eine Übersicht über die verschiedenen Strukturen des Programms.

  • 6.1. Koordination des Eine Welt-Promotor*innen-Programms

    Als Bund-Länder Programm sind die Strukturen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene entscheidend für die Umsetzung des Promotor*innen-Programms:

    Bundesweit: Koordination

    Trägerin des Eine Welt-Promotor*innen-Programms auf Bundesebene ist die Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt-Landesnetzwerke in Deutschland e.V. (agl). Die agl ist der bundesweite Dachverband der 16 Eine Welt-Landesnetzwerke. Die Landesnetzwerke fassen gemeinsam Beschlüsse bezüglich des Eine Welt-Promotor*innen-Programms. Mehrmals im Jahr kommen die Netzwerkkoordinator*innen dafür zusammen, um diese Beschlüsse gemeinsam zu diskutieren. Im täglichen Geschäft auf Bundesebene werden kleinere operative Entscheidungen und Aktivitäten durch die PP-Programmkoordination in der agl-Geschäftsstelle entschieden und umgesetzt.

    Landesweite Koordination: Eine Welt-Landesnetzwerke

    In allen 16 Bundesländern sind entwicklungspolitische Nichtregierungsorganisationen (NRO) in Landesverbänden organisiert. Diese 16 Eine Welt-Landesnetzwerke koordinieren in ihrem Bundesland das Eine Welt-Promotor*innen-Programm, setzen die inhaltlichen Schwerpunkte des Programms, treffen die Auswahl der Anstellungsträger*innen (Trägervereine) und sind die Schnittstelle zu den Bundesländern.

    Vor Ort: Anstellungsträger

    Angestellt sind die Eine Welt Promotor*innen vor allem bei lokalen Anstellungsträgern. Tausende entwicklungspolitische Vereine und Gruppen bilden die Basis der Eine Welt-Arbeit in Deutschland. Sie sind aus unterschiedlichen Bewegungen (z.B. aus ökumenischen Initiativen, der Solidaritätsbewegung oder globalisierungskritischen Gruppen) entstanden und arbeiten größtenteils ehrenamtlich zu verschiedenen Themenbereichen. Um das Eine Welt-Promotor*innen-Programm an der Basis zu verankern, fungieren diese vielfältigen Initiativen als Anstellungsträger der Eine Welt-Promotor*innen.

  • 6.2. Fokushubs

    Die Fokushubs sind thematische Austausch- und Vernetzungsräume innerhalb des Promotor*innen-Programms. Als Promotor*innen habt ihr euch jeweils einem Fokushub zugeordnet. Dort tauscht ihr euch aus, gestaltet inhaltliche Impulse mit und arbeitet gemeinsam an aktuellen entwicklungspolitischen Themen. Die Koordination der Hubs erfolgt durch die Fokushub-Koordinator*innen und wird unterstützt durch die agl-Geschäftsstelle.

    In den Hubs entwickelt ihr Fachveranstaltungen, Austauschformate und thematische Impulse, die das Programm nach innen stärken und gleichzeitig den Dialog mit externen Akteur*innen fördern. Ziel ist es, Wissen zu teilen, globale Perspektiven sichtbar zu machen und thematische Verknüpfungen herzustellen.

    Hier eine Übersicht der einzelnen Fokushubs inklusive der zuständigen Koordinator*innen:

    1. Weltgesellschaftlicher Zusammenhalt, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Frieden und Globale Solidarität:
      Stephanie Widholm Stefanie Neumann
    2. Flucht und Migration, Migrantisch-diasporische Perspektiven:
      Gunne Guntsetseg
    3. Wirtschaftliche Gerechtigkeit, faire Produktion und Handel:
      Antje Edler
    4. Zukunft der EZ und Dekolonisierung:
      Mana Atiglo
    5. Just Transition, Klimagerechtigkeit und globale Ressourcen:
      Anne Neumann
  • 6.3. Kommunikation im Programm

    Informationen und Entscheidungen auf Bundes- oder Landesebene werden von den Netzwerkkoordinator*innen an die Promotor*innen weitergeleitet. Für allgemeine Fragen rund um das Programm sind die Netzwerkkoordinator*innen eure erste Anlaufstelle.

    Darüber hinaus könnt ihr euch auch an folgende Stellen wenden:

    • an die Promotor*innen-Sprecher*innen (siehe Abschnitt 6.4)
    • an die Ombudsstelle (siehe Abschnitt 6.5)

    Direkten Austausch mit der agl-Geschäftsstelle gibt es zum Beispiel während der Sprechstunde auf der Bundeskonferenz oder beim jährlichen Infotermin zum Berichtswesen im Oktober/November.

  • 6.4. Promotor*innen Sprecher*innen

    Die Promotor*innen-Sprecherin des Promotor*innen-Programms ist Virginie Kamche. Ihre Stellvertreterin ist Miriam Rommel

    Kontakt Virginie Kamche

    Kontakt Miriam Rommel

    Was sind die Aufgaben und Rechte der Interessensvertretung der Promotor*innen?

    • Sie vertreten die Interessen der Promotor*innen gegenüber der agl und gegenüber den Landesnetzwerken.
    • Sie haben die Möglichkeit, die Interessen und Anliegen der Promotor*innen in Erfahrung zu bringen, bspw. indem sie Umfragen durchführen.
    • Sie können zu den Rahmenbedingungen der Tätigkeit von Promotor*innen eigene Vorschläge entwickeln. Diese müssen von den Gremien des PP diskutiert werden.
    • Sie nehmen ohne eigenes Stimmrecht regelmäßig an den Arbeitstreffen der Netzwerkkoordination teil.
    • Sie vertreten die Promotor*innen im Beirat des PP.
    • Sie sind ausschließlich gegenüber den Promotor*innen rechenschaftspflichtig.
  • 6.5. Ombudsstelle

    Die Ombudsstelle ist eine unabhängige und neutrale Anlaufstelle für Konflikte. Sie nimmt Einzelbeschwerden von Akteur*innen des Promotor*innen-Programms (Promotor*innen, Netzwerkkoordinator*innen, Trägern und Einsatzstellen) entgegen, prüft diese und unterbreitet Vorschläge zur Lösung von Konfliktfällen. Kein Gremium des Promotor*innen-Programmes kann der Ombudsstelle Weisungen oder Aufträge erteilen.

    Du kannst dich gerne an die Ombudsstelle wenden, wenn Du eine Beratung in einem Konfliktfall wünschst oder eine Beschwerde einreichen willst. Telefonische Termine sind nach vorheriger Kontaktaufnahme per Mail möglich.

    Ombudsperson ist Kathleen Veit. Ihre Stellvertreterin ist Andrea Krönert.

    Kontakt Ombudsstelle

    Verfahrensordnung Ombudsstelle 

    Einige der Eine Welt-Landesnetzwerke haben eine landeseigene Ombudsstelle eingerichtet. Sofern vorhanden soll diese vor der Ombudsperson auf Bundesebene konsultiert werden.

  • 7. TRÄGERAUSWAHL

    Kriterien für die Auswahl von Themen und Trägern:

    Das Eine Welt-Promotor*innen-Programm ist ein föderales Programm, das den Akteur*innen in den Ländern bewusst thematische und strukturelle Gestaltungsräume lässt. Die entwicklungspolitischen NROs legen daher in jedem Bundesland in einem partizipativen und transparenten Prozess folgendes fest (siehe auch Rahmenkonzept unter 1. Basics):

    • die Themen und Arbeitsschwerpunkte des Promotor*innen-Programm,
    • die Verteilung der Promotor*innenstellen auf die verschiedenen Arbeitsschwerpunkte,
    • die Definition der Anforderungsprofile und Qualitätsstandards für die Trägerorganisationen der Promotor*innenstellen,
    • ein nachvollziehbares und transparentes Verfahren für die Auswahl geeigneter Anstellungsträger für die Promotor*innen,
    • Interessierte Organisationen erhalten die Gelegenheit, sich als Anstellungsträger für die ausgewählten Promotor*innenstellen zu bewerben.

    Organisiert werden diese Prozesse durch die Eine Welt-Landesnetzwerke. Diese stellen sicher, dass sich auch NROs an diesem Prozess beteiligen können, die nicht Mitglied in den Landesnetzwerken sind. Auf diese Weise wird eine nachhaltige und stabile Unterstützungsstruktur für Engagement aufgebaut, die dynamisch auf wichtige Entwicklungen reagieren und das Programm dementsprechend weiterentwickeln kann.

  • 8. BERICHTSWESEN

    Alle wichtigen Hinweise zum Berichtswesen findet ihr in den FAQs zum Berichtswesen

    HIER findet ihr den Ordner mit den Berichts- und Planungsvorlagen.

  • 9. ÄNDERUNGSMELDUNGEN BEI PROMOTOR*INNEN-STELLEN

    Änderungen bei Promotor*inne-Stellen müssen unverzüglich durch die Netzwerkkoordinator*innen an die PP-Koordination auf Bundesebene gemeldet werden.

    Folgende Änderungen bei Promo-Stellen sind genehmigungspflichtig und müssen vorab bei EG beantragt werden:

    • wenn VZÄ von 0,5 unterschritten werden (auch bei Stellenanteilen)
    • wenn VZÄ sich im Jahresdurchschnitt ändern
    • wenn Stellen geteilt werden sollen
    • wenn eine Umverteilung aus anderen Stellen stattfinden soll (Änderung der VZÄ einer oder mehrerer Stellen)
    • wenn die Sachausgaben um mehr als 20 % erhöht werden
    • bei Änderungen des Stellenprofils

    Bitte beachtet dabei folgende Fristen:

    • Füllt dazu bitte das entsprechende Formular aus und schickt es per Mail an die Geschäftsstelle
    • Abgabe: jeweils bis zum 5. eines Monats muss das Formular zum Antrag auf Änderungen bei Promo-Stellen bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.
    • Umsetzung: Änderungen können, vorbehaltlich der rechtzeitigen Genehmigung durch Engagement Global, zum 1. des Folgemonats umgesetzt werden.
    • Wichtig: Nachträgliche Einreichungen sind nicht möglich.

    Folgende Änderungen sind i.d.R. nicht genehmigungspflichtig, müssen jedoch ebenfalls der agl unverzüglich mitgeteilt werden:

    • neue Promotor*in
    • ausscheidende Promotor*in
    • Pausieren einer Promotor*in (z.B. Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit)
    • Vertretung einer Promotor*in (z.B. Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit)
    • Trägerwechsel
    • wie auch die Änderungsmeldungen in Bezug auf die Stammdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer etc.)

    Bitte nutzt für diese Änderungsmeldungen bei Promotor*innen folgenden Link

  • 10. FINANZIELLE HINWEISE

    Hinweise zu Sachausgaben:

    • Sachausgaben sind alle Ausgaben für Sach- und Arbeits(-platz)kosten, die im Zusammenhang mit der Promotor*innenstelle stehen.
    • Summe 2025 bis 2027: 5.000€ für 1 VZÄ pro Jahr
    • Weitere Informationen zu der Abrechnung von Sachausgaben findet ihr in den FAQs Berichtswesen unter „Wie sind die Finanzberichte zu erstellen?“.

    Bundesreisekostengesetz:

    Für Dienstreisen gilt das Bundesreisekostengesetz. Bitte beachtet dabei folgendes:

    • Übernachtungskosten bis zu 70 Euro
    • Parkgebühren bei kleiner Wegstreckenentschädigung täglich bis zu 10 Euro
    • Taxifahrten sind nur mit Begründung möglich. Begründungsfreie Zeit zur Taxinutzung von 22 Uhr bis 6 Uhr
    • PKW Nutzung mit Begründung und Entschädigung von 0,20€ pro km, maximal für Hin-und Rückfahrt 130,-€
    • Promotor*innen können Tagegelder geltend machen, da sie im Auftrag arbeiten. Beleg für die Auszahlung von Tagegeld ist die Reisekostenabrechnung. Dort muss die Zeit außer Haus angegeben werden und ob es Verpflegung gab. Das wird dann abgezogen. Die Zeit der Abwesenheit muss dokumentiert sein.
      Entsprechend dem BRKG gibt es bei Abwesenheit:

      • von mehr als 8h: 14 €
      • von 24h: 28€
      • Dabei wird wie folgt gerechnet: 20% für Frühstück 5,60 €, 40% für Mittagessen 11,20 €, 40% für Abendessen 11,20 €

    Deutschlandticket:

    • Die Kosten eines Deutschlandtickets gelten als zuwendungsfähig, wenn sie sich durch eine oder in der Summe mehrerer Dienstreisen im monatlichen Geltungszeitraum und innerhalb des Projekts vollständig (!) amortisiert haben.
    • Soweit es sich um rabattierte Tickets handelt (einzelne Länder bieten auf ihre Kosten Vergünstigungen etwa für Azubi-, Schüler- oder Sozialtickets an) oder ggf. Arbeitgeberzuschüsse bereits für das Deutschlandticket gezahlt wurden, ist dies bei der Erstattung für die Amortisationsgrenze zu berücksichtigen und anzugeben.
    • Arbeitgeberzuschüsse zu Deutschland-Jobtickets sind nicht zuwendungsfähig.
    • Weitere Informationen zu der Abrechnung des Deutschlandtickets findet ihr in den FAQs Berichtswesen unter „Wie sind die Finanzberichte zu erstellen?“.

    Honorare:

    Honoraraufträge sind im Wettbewerb zu vergeben. Die „Honorarstaffel für Veranstaltungen“ vom 15. Juni 2009 ist nicht mehr gültig und muss daher bei der Planung der Honorarausgaben nicht berücksichtigt werden.

  • 11. TEILNEHMENDENZAHL BEI INFORMATIONS- UND BILDUNGSVERANSTALTUNGEN

    Zu Veranstaltungen zählen u.a.: Veranstaltung im außerschulischen Bereich, offene Abendveranstaltung/Informationsveranstaltung, Seminar/Workshop, Konferenz oder Tagung, Großveranstaltung oder Projekte, die auf einer solchen stattfinden, Fortbildung/Schulung für Multiplikator*innen, Aktion (z. B. Flashmob, Plakataktion), Ausstellung, Filmfest/Filmtag, Theaterarbeit, Wettbewerb, Stand usw.

    Grundsätzlich werden nur Informations- und Bildungsveranstaltungen mit einer Teilnehmendenzahl von mindestens 15 Personen gefördert. Bei geschlossenen Veranstaltungen sind Teilnehmendenlisten zu erstellen und von den Teilnehmenden zu unterzeichnen.

    In begründeten Ausnahmefällen können Informations- und Bildungsveranstaltungen mit weniger als 15 Teilnehmenden im Rahmen des Programms umgesetzt werden. Solche Ausnahmen betreffen Veranstaltungen, die Aufgrund ihrer Zielgruppe (Multiplikator*innen) und der vergleichsweise geringen Kosten trotz der geringeren Teilnehmendenzahl als effizient, sparsam und wirksam anzusehen sind.

    Ausnahmen von dieser Regelung sind nur in begründeten Einzelfällen möglich. Bitte sprecht dies vor Durchführung mit uns ab.

  • 12. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

    In diesem Ordner findet ihr alle für die Öffentlichkeitsarbeit relevanten Informationen, z.B. die aktuellste Version des Flyers, Pressemitteilungen, unser Gruppenfoto, Vorlagen etc.


    Logos und Förderhinweise

    Wir sind verpflichtet bei allen Druck- und Medienerzeugnissen (einschließlich Webseiten und audiovisuellen Medien) auf die Förderung durch EG und BMZ hinzuweisen.

    Bitte verwendet deshalb bei allen Promo-Publikationen (Flyer, Einladungen, etc.) das BMZ-Logo sowie diesen Förderhinweis: „Gefördert durch ENGAGEMENT GLOBAL mit Mitteln des [Logo-BMZ]“.

    Hier findet ihr die Logos der Landesnetzwerke, der agl und des BMZ zum Download. Ihr könnt sie in verschiedenen Formaten herunterladen, je nachdem wofür das Logo verwendet werden soll.

    Bei größeren Publikationen wie Broschüren, Bücher, Unterrichtsmaterialien etc. müssen wir zusätzlich im Impressum diese Erklärung einfügen: „Für den Inhalt dieser Publikation ist allein [xy] verantwortlich; die hier dargestellten Positionen geben nicht den Standpunkt von Engagement Global und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wieder.“

    Bitte erwähnt bei Publikationen auch, dass euer jeweiliges Bundesland an der Förderung beteiligt ist (z.B. könnt ihr unter den BMZ- Fördersatz schreiben – „gemeinsam mit dem Ministerium xy“).

    Außerdem solltet ihr auf allen Publikationen auch das Logo des Promotor*innen-Programms eures Bundeslandes zeigen (z.B. „Brandenburg entwickeln für Eine Welt“). Diese bekommt ihr von euren Netzwerkkoordinator*innen oder könnt Ihr direkt hier herunterladen.


    Information zur Schriftart

    Das Eine Welt-Promotor*innen-Programm verwendet die Webschrift PT Sans (Regular, Bold, Italic) oder die Schritart Calibri, die automatisch bei Windows mitgeliefert wird.


    E-Mail Signatur

    Bitte achtet darauf, dass ihr in eurer E-Mail Signatur aufführt, dass ihr Promotor*in seid. Eure Signatur könnte bspw. folgende Formulierung enthalten:

    • Eine Welt-Fachpromotorin für XX
    • Eine Welt-Regionalpromotor für XX

    Zusätzlich könnt ihr wenn ihr wollt das Logo des Promotor*innen-Programms einfügen.

    Achtung! Falls ihr neben der Promo-Tätigkeit in anderen Funktionen aktiv seid beachtet bitte unbedingt die Hinweise unter 5. SYNERGIEN UND ABGRENZUNG ZU ANDEREN PROJEKTEN – Wie arbeitet ihr mit anderen Projekten zusammen?

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