Willkommen im Wiki des Promotor*innen-Programms!

Das Wiki stellt Euch – den Promotor*innen, Koordinator*innen, Kooperationsparter*innen und Interessierten – das Promotor*innen-Programm inhaltlich und strukturell vor.

Ob Fragen zu Berichtswesen, Finanzen oder Abkürzungen. Hier findet Ihr die Antwort.

Wir freuen uns über Hinweise und Anmerkungen zur Weiterentwicklung und Verbesserung.
(Kontakt Franziska Kreimeyer: kreimeyer@agl-einewelt.de)

Viel Spaß beim Stöbern!


Wiki-Glossar

Abkürzungsverzeichnis

  • 1. BASICS

    Worauf bezieht sich das Eine Welt-Promotor*innen-Programm und welche Ziele verfolgt es?

    Globale Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit sind nicht allein Themen für die Politik und die Wirtschaft, sondern gehen uns alle an. Unser Handeln nimmt Einfluss darauf, was hier und in anderen Teilen der Welt passiert. Es fängt zu Hause an, in der eigenen Nachbarschaft, in der Region und im eigenen Land. Die Eine Welt-Arbeit zielt darauf ab mehr Menschen zu gewinnen, ihr Handeln an der globalen Verantwortung zu orientieren und selbst für politische Veränderungen im Sinne einer zukunftsfähigen Entwicklung aktiv zu werden. Dafür engagieren sich viele meist ehrenamtlich arbeitende Initiativen und Organisationen.

    Das Eine Welt-Promotor*innen-Programm fördert zivilgesellschaftliches Engagement durch Information, Vernetzung und Qualifizierung und damit den Einsatz für eine global gerechte und nachhaltige Welt.

    Veröffentlichung des aktualisierten BMZ-Konzepts „Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit“

    Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat am 30. August 2021 das aktualisierte Konzept „Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit“ veröffentlicht. Es geht auf einen intensiven Konsultationsprozess, u. a. mit Vertreter*innen der Bundesländer, mit Akteur*innen der entwicklungspolitischen Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zurück. Das aktualisierte BMZ-Konzept löst den Vorgänger, das „Konzept 159“ aus dem Jahr 2008 ab.

    Für die Förderung entwicklungspolitischer Bildungsarbeit durch ENGAGEMENT GLOBAL und somit gleichsam für das Promotor*innen-Programm bildet das Konzept die konzeptionelle Basis.

    Die gedruckte Version kann über folgende Adresse bezogen werden:

    Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 48 10 09, 18132 Rostock, Tel. 030 18272-2721, publikationen[at]bundesregierung.de

    Die digitale Version kann hier als PDF heruntergeladen werden.


    Rahmenkonzept

    Entworfen wurde das Eine Welt-Promotor*innen-Programm von der seit 2008 aktiven „Initiative Inlandsarbeit“, bestehend aus der Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt-Landesnetzwerke in Deutschland (agl), dem Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO) und der Stiftung Nord-Süd-Brücken (SNSB). Ausgangspunkt war die Überzeugung, dass globale Krisen und Herausforderungen – Klimawandel, weltweite Ernährungskrisen, globale Sicherheitsprobleme und Weltwirtschafts- und Finanzkrisen – nicht alleine Aufgaben für die internationale Politik sind, sondern gesamtgesellschaftlich gelöst werden müssen. Das Eine Welt-Promotor*innen-Programm nimmt sich dieser Aufgabe an. Bei der Entwicklung des Konzeptes für das Programm konnte aufgebaut werden auf den langjährigen Programmerfahrungen mit Vorläufern, wie seit 1996 dem Eine
    Welt-Promotor*innen-Programm NRW, dem Personalkostenförderfonds (PKF) der SNSB und dem bundesweiten Capacity Building
    Programm (CBP) der agl.
    Das vorliegende Rahmenkonzept bildet das konzeptionelle Fundament des Programms. Es betrachtet die intendierten Wirkungen, die Struktur und die Finanzierung des Programms sowie die verschiedenen Promotor*innen-Typen und die Umsetzung in den Bundesländern. Zum Download des vollständigen Rahmenkonzeptes (Mai 2018)

     


    Formulare der Stiftung Nord-Süd-Brücken

    Hier finden Promotor*innen und Koordinator*innen aus Berlin/Brandenburg/Sachsen/Mecklenburg-Vorpommern wichtige Formulare der Stiftung Nord-Süd-Brücken für das Eine Welt-Promotor*innen-Programm.

     

  • 1.1 Intendierte Wirkung

    Wirkungslogik

    Auch im vierten Förderzyklus des Eine Welt-Promotor*innen Programms (PP4) orientiert sich die Arbeit der Promotor*innen an der bewährten Wirkungslogik.

    Im vorangegangenen dritten Förderungszyklus (PP3) wurde die Wirkungslogik des Programms verändert und den Arbeitsrealitäten der Promotor*innen angepasst. Die Anpassung basierte auf Erkenntnissen einer BMZ finanzierten Studie von VENRO zur Wirkung der entwicklungspolitischen Inlandsarbeit, den Ergebnissen einer umfangreichen externen Evaluation des Promotor*innen-Programms und den direkten Rückmeldungen der Promotor*innen während der Planungsphase des dritten Zyklus (PP3).

    Der Planung der intendierten Wirkungen der Arbeit der Promotor*innen geht eine Analyse der kontextgebenden Rahmenbedingungen in den jeweiligen Bundesländern und eine Beschreibung der Zielgruppen voran. Anschließend planen die Promotor*innen ihre individuellen Wirkwege in einem Feld von 14 Einzelwirkungen. Den Ausgangs- und Endpunkt im Wirkungsfeld bestimmen die Promotor*innen abhängig von ihren Zielgruppen, Ausgangsbedingungen, Kapazitäten und Vorerfahrungen.

    In den jährlichen Berichten werden die unmittelbaren Wirkungen bei den direkten Zielgruppen belegt. Je tiefer die Wirkung und je indirekter die Zielgruppen, desto geringer die quantitative Nachweisbarkeit.

    In der Handreichung finden sich ausführliche Informationen zum Wirkungsgefüge, den Planungen für Promotor*innen sowie Beispiele von Wirkwegen.

    Download Handreichung Wirkungsgefüge PP4

  • 1.2 Zielgruppen

    Die bundesweit aktiven Eine Welt-Promotor*innen engagieren sich, um das Wissen über globale Zusammenhänge in der breiten Bevölkerung, aber auch in der Kommunalpolitik und bei lokalen Wirtschaftsunternehmen zu verbessern. Sie qualifizieren, vernetzen und mobilisieren Menschen, die sich für globale Gerechtigkeit, für ökologische Nachhaltigkeit, für Dekolonisierung und für Demokratie einsetzen.

    Eine weitere Stärke des Programms liegt in seiner Fähigkeit, adäquat auf die Bedarfe seiner Zielgruppen zu reagieren. Dies sind in erster Linie zivilgesellschaftliche Akteure und Bildungsakteur*innen (zum Beispiel Lehrer*innen), die in ihrem entwicklungspolitischen Wissen und Engagement gestärkt werden. Vor allem durch die knappen (zeitlichen und finanziellen) Ressourcen ehrenamtlich Engagierter haben die Zielgruppen vielseitige Unterstützungsbedarfe.

    Die Evaluierung des Programms zeigt, dass die Eine-Welt-Promotor*innen erfolgreich auf diese Bedarfe eingehen. Ihre Angebote werden von den Zielgruppen als sehr relevant bewertet. So beobachten die Zielgruppen eine Stärkung ihrer Kompetenzen und fühlen sich befähigt, ihre eigenen Zielgruppen besser zu erreichen. Hierzu gehört auch der Kontakt mit Menschen, die vorher nicht oder wenig mit entwicklungspolitischen Fragestellungen in Berührung gekommen sind.

    Eine Auswahl der Zielgruppen des Eine Welt Promotor*innen Programms:

    • Junge Menschen
    • Bildungsakteur*innen
    • Migrantische und postmigrantische Akteur*innen
    • Akteur*innen der Eine Welt-Arbeit (u.a. Weltläden und Partnerschaftsgruppen)
    • Zivilgesellschaftliche Akteur*innen
    • Akteur*innen aus Politik und Verwaltung
    • Akteur*innen der Wirtschaft
    • Medienschaffende
    • Breite Bevölkerung
  • 1.3 Kernaufgaben der Promotor*innen – Was machen Promotor*innen

    Eine Auswahl der Leistungsbereiche des Programms mit Beispielen erfolgreicher Projekte der Eine Welt-Promotor*innen:

    Bereitstellen von entwicklungspolitischen Informationen (z.B. Veranstaltungen, Publikationen)
    Das Handbuch zu digitalem Engangement

    Wissen vermitteln: zu entwicklungspolitischen Inhalten + Handlungsoptionen (z.B. in Workshops)
    Der nachhaltige Mitmach-Parcours in Wittstock

    Beratungsleistungen, Qualifizierungen, Fortbildungen
    Bildung – Unterrichtsbeispiele für Sachsens Schulen

    Bereitstellen + Begleitung von Austausch, Kooperationen + Vernetzung von Akteur*innen in unterschiedlichen Formaten
    Auszeichnung – Diasporapreis für besonderes Engagement

    Durchführen von Kampagnen und öffentliche Aktionen
    Speak Up für eine gerechte Welt!

    Advocacy und Interessenvertretung
    Vereinter Einsatz für eine Faire Vergabe

  • 2. STRUKTUR - Wie ist das Eine Welt-Promotor*innen-Programm aufgebaut?

    Das Eine Welt-Promotor*innen-Programm funktioniert von „unten nach oben“: Die 162 Eine Welt-Promotor*innen und ihre Träger*innen auf Landesebene bringen regelmäßig Impulse aus ihrer Arbeit vor Ort ein, sodass das Programm ständig weiterentwickelt werden kann. Durch diese föderale und partizipative Struktur ist das Programm in der Lage, sensibel auf aktuelle, politische Entwicklungen zu reagieren und diese im Sinne der Einen Welt mitzugestalten.

    Diese Akteur*innen sind an der Koordination des Eine Welt-Promotor*innen-Programms beteiligt

    Bundesweit: Koordination

    Die 16 Landesnetzwerke fassen Beschlüsse bezüglich des Eine Welt-Promotor*innen-Programms, welche der agl-Vorstand gegenüber Geldgebern vertritt. Die gemeinsame Diskussion erfolgt beim TOP „Organisation des PP“ auf den Arbeitstreffen der Netzwerkoordinator*innen. Für die agl stellen die Beschlüsse der Landesnetzwerke gleichsam Empfehlungen dar. Im täglichen Geschäft auf Bundesebene werden kleinere operative Entscheidungen und Aktivitäten durch die Bundeskoordination bei der agl entschieden und umgesetzt.

    Landesweit: Eine Welt-Landesnetzwerke

    In allen 16 Bundesländern sind die entwicklungspolitischen Nichtregierungsorganisationen (NRO) in Landesverbänden organisiert. Diese 16 Eine Welt-Landesnetzwerke vertreten die Interessen von Eine Welt-Initiativen, Gruppen, Vereine und Weltläden. Sie koordinieren in ihrem Bundesland das Eine Welt-Promotor*innen-Programm, setzen die inhaltlichen Schwerpunkte des Programms, treffen die Auswahl der Anstellungsträger*innen (Trägervereine) und sind die Schnittstelle zu den Bundesländern.

    Vor Ort: Trägervereine

    Tausende entwicklungspolitische Vereine und Gruppen bilden die Basis der Eine Welt-Arbeit in Deutschland. Sie sind aus unterschiedlichen Bewegungen (z.B. aus ökumenischen Initiativen, der Solidaritätsbewegung oder globalisierungskritischen Gruppen) entstanden und arbeiten größtenteils ehrenamtlich zu verschiedenen Themenbereichen. Um das Eine Welt-Promotor*innen-Programm an der Basis zu verankern, fungieren diese vielfältigen Initiativen als Anstellungsträger und Einsatzstellen der Eine Welt-Promotor*innen. Bei welchen Trägervereinen die Eine Welt-Promotor*innen angestellt sind, wird im Steckbrief der einzelnen Personen angezeigt.

  • 2.1 Promotor*innen Sprecher*innen

    Die Promotor*innen-Sprecher*innen des Promotor*innen-Programms sind Leona Pröpper und Andreas Sonntag.

    Kontakt Leona Pröpper

    Kontakt Andreas Sonntag

    Was sind die Aufgaben und Rechte der Interessensvertretung der Promotor*innen?

    • Sie vertreten die Interessen der Promotor*innen gegenüber der agl und gegenüber den Landesnetzwerken.
    • Sie haben die Möglichkeit, die Interessen und Anliegen der Promotor*innen in Erfahrung zu bringen, bspw. indem sie Umfragen durchführen.
    • Sie können zu den Rahmenbedingungen der Tätigkeit von Promotor*innen eigene Vorschläge entwickeln. Diese müssen von den Gremien des PP diskutiert werden.
    • Sie nehmen ohne eigenes Stimmrecht regelmäßig an den Arbeitstreffen der Netzwerkkoordination am TOP „Organisation des PP“ teil.
    • Sie vertreten die Promotor*innen im Beirat des PP.
    • Sie sind ausschließlich gegenüber den Promotor*innen rechenschaftspflichtig.
  • 2.2 Ombudsstelle

    Die Ombudsperson nimmt Einzelbeschwerden von Akteur*innen des Promotor*innen-Programms (Promotor*innen, Netzwerkkoordinator*innen, Trägern und Einsatzstellen) entgegen, prüft diese und unterbreitet Vorschläge zur Lösung von Konfliktfällen.
    Die Ombudsperson ist eine unabhängige und neutrale Ansprechpartner*in. Kein Gremium des Promotor*innen-Programmes kann der Ombudsperson Weisungen oder Aufträge erteilen.

    Sie können sich gerne an die Ombudsperson, Sibylle Gundert-Hock wenden, wenn:
    Sie eine Beratung in einem Konfliktfall wünschen oder eine Beschwerde einreichen wollen. Telefonische Termine sind nach vorheriger Kontaktaufnahme per Mail möglich.

    Kontakt Sibylle Gundert-Hock

    Einige der Eine Welt-Landesnetzwerke haben eine landeseigene Ombudsstelle eingerichtet. Sofern vorhanden soll diese vor der Ombudsperson auf Bundesebene konsultiert werden.

  • 2.3 Wie wird das Programm finanziert?

    Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und die 16 Bundesländer tragen jeweils anteilig zur Finanzierung des Programms bei.

    Gefördert von ENGAGEMENT GLOBAL im Auftrag des

    gemeinsam mit allen 16 Bundesländern

  • 2.4 Fachforen

    Die Eine Welt-Promotor*innen setzen sich zu verschiedenen entwicklungspolitischen Themen für Globale Gerechtigkeit ein. Sie arbeiten thematisch eng zusammen und sind bundesweit in acht Fachforen vernetzt. Darin tauschen sie sich zu fachlichen Fragen ihres Themenfeldes aus, vernetzen sich und informieren einander über aktuelle Debatten. So entstehen Expertisen, die die Eine Welt-Promotor*innen in ihrer Arbeit vor Ort einbringen können.

    Zu welchen Themen arbeiten die Eine Welt-Promotor*innen?

    • Globales Lernen
    • Internationale Kooperationen und Partnerschaften
    • Konsum und Produktion
    • Migration, Diaspora und Entwicklung
    • Partizipation und Zivilgesellschaft
    • Regionale Strukturentwicklung
    • Umwelt, Klima und Entwicklung
    • Social Media und Digitalisierung
  • 3. BERICHTSWESEN

    Hier findet ihr eine Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente, die für Zwischen- bzw. Verwendungsnachweise des Promotor*innen Programms einzureichen sind, zusammen mit den jeweiligen Zuständigkeiten und Fristen.

    Detaillierte Informationen zum Berichtswesen sind in den FAQs zum Berichtswesen verfügbar.

    HIER findet ihr den Ordner mit den Berichts- und Planungsvorlagen.

    Folgende Unterlagen und Informationen sind einzureichen:

    Sachbericht der Promotor*innenstellen / des Anstellungsträgers

    • Vorlage: Sachlicher Bericht für den Zeitraum 1.1.- 31.12. des Berichtsjahres.
    • Hier stellen die Promotor*innen auf der Grundlage ihrer Wirkwege die Entwicklung bei ihrern Zielgruppen im Berichtsjahr dar.
    • Reichen Trägerorganisationen/Promotor*innen beim Landesnetzwerk ein und das Landesnetzwerk bei der agl-Gst./SNSB ein.
    • Dateinamen für die Sachberichte der Trägerorganisation zur Einreichung bei der agl-Gst. sind entsprechend folgender Systematik zu vergeben: PP – Id-Nr. der Stelle laut Kofi – Land – ZN-Haushaltsjahr, also z.B.: PP_127_SH_ZN23
    • Frist zur Einrichtung beim Landesnetzwerk: Sache der Landesnetzwerke
    • Frist zur Einreichung bei der agl-Gst.: 15.02.24

     

    Finanzbericht der Promotor*innenstellen / des Anstellungsträgers

    • Vorlage: Promostelle VWN PP ab 2022
    • Reichen Anstellungsträger der Promotor*innen beim Landesnetzwerk und das Landesnetzwerk bei der agl-Gst./SNSB ein.
    • Frist zur Einrichtung beim Landesnetzwerk: Sache der Landesnetzwerke
    • Frist zur Einreichung bei der agl-Gst.: 15.02.24

     

    Quantitative Erhebung der Promotor*innen zu Zielgruppen und Leistungen

    • In der Online-Abfrage werden die erbrachten Leistungen und erreichten Zielgruppen der Promotor*innen im Jahr quantitativ erfasst. Die Daten werden in aggregierter Form in den Zwischennachweis bzw. Verwendungsnachweis eingearbeitet und flankieren die qualitative Betrachtung des Promotor*innen-Programms.
    • In den Dokumentationstools werden die erreichten Zielgruppen und erbrachten Leistungen während des Jahres erfasst. Die Summen werden in die Online-Abfrage übertragen (siehe Video-Tutorial).
    • Link Online-Abfrage
    • Link Dokumentationstool
    • Link: Video-Tutorial zur quantitativen Abfrage
    • Link: Handreichung Social Media Analytics
    • Frist zur Eintragung online: 15.02.24

     

    Zufriedenheitsabfrage der Promotor*innen

    • Die Abfrage füllen Promotor*innen online aus.
    • Hier geht es um eure Zufriedenheit mit Träger, Landes- und Bundeskoordination. Die Umfrage ist eure Möglichkeit, Kritik, konstruktive Vorschläge und Wünsche zu äußern.
    • Link zur Online Abfrage
    • Frist zur Eintragung online: 15.02.24

     

    Sachlicher Bericht des Landesnetzwerks

    • Vorlage: Sachlicher Bericht für den Zeitraum 1.1.- 31.12. des Berichtsjahres.
    • Reichen Landesnetzwerke per Mail an berichtswesen@agl-einewelt.de und unterschrieben per Post bei der agl-Gst. (und bei der SNSB) ein.
    • Frist zur Einreichung bei der agl-Gst.: 15.02.24

     

    Finanzbericht des Promotor*innenprogramms auf Landesebene

    • Vorlage: LN VWN PP ab 2022.
    • Reichen Landesnetzwerke per Mail an berichtswesen@agl-einewelt.de und unterschrieben per Post bei der agl-Gst. ein.
    • Frist zur Einreichung bei der agl-Gst.: 15.02.24

     

    Sachlicher Bericht der Netwerkkoordinator*innen

    • Vorlage: Sachlicher Bericht für den Zeitraum 1.1.- 31.12. des Berichtsjahres.
    • Hier stellen die Netzwerkkoordinator*innen auf der Grundlage ihrer Wirkwege die Entwicklung ihrer Zielgruppen im Berichtsjahr dar.
    • Reichen Netzwerkkoordinator*innen per Mail an berichtswesen@agl-einewelt.de bei der agl-Gst. ein.
    • Frist zur Einreichung bei der agl-Gst.: 15.02.24

     

    Publikationsliste

    • Vorlage: Publikationsliste für den Zeitraum 1.1.- 31.12. des Berichtsjahres.
    • Hier bitte alle veröffentlichten inhaltlichen Beiträge (z.B. Broschüren, eigene (Zeitungs)-Artikel, Filme, Podcasts, Ausstellungen…) der Promotor*innen aufführen.
    • Reichen Landesnetzwerke per Mail an berichtswesen@agl-einewelt.de bei der agl-Gst. ein.
    • Frist zur Einreichung bei der agl-Gst.: 15.02.24

     

    Prüfvermerke

    • Vorlage Prüfvermerk für Zwischennachweise des Eine Welt-Promotor*innen-Programms für den Zeitraum 1.1.- 31.12. des Berichtsjahres.
    • Hier prüfen die LNW die Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Sachberichte und Finanzberichte der Trägeroganisationen.
    • Pro Träger muss ein Prüfvermerk erstellt werden.
    • Dateinamen für die Prüfvermerke sind entsprechend folgender Systematik zu vergeben: PP – Id-Nr. der Stelle laut Kofi – Land – ZN-Haushaltsjahr, also z.B.: PP_127_SH_ZN23
    • Reichen Landesnetzwerke per Mail an berichtswesen@agl-einewelt.de und unterschrieben per Post bei der agl-Gst. ein.
    • Frist zur Einreichung bei der agl-Gst.: 15.02.24

     

    Zwischen- und Verwendungsnachweis auf Bundesebene

    • Erstellt agl-GSt. auf der Grundlage der Sacherichte, den Finanzberichten und der quantitativen Abfrage.
    • Frist zur Einreichung bei Engagement Global: 31.03.24

     

  • 4. VERTRAGSWESEN

    Kriterien für Weiterleitungsverträge zwischen agl und Landesnetzwerken

    Für den Abschluss von Weiterleitungsverträgen mit der agl-Geschäftsstelle sind bestimmte Bedingungen einzuhalten (siehe auch Rahmenkonzept).

    Daher werden diese nur ausgestellt, wenn:

    • die Dokumentation eines transparenten und nachvollziehbaren Verfahrens zur Auswahl von Themen und Trägern laut Rahmenkonzept vorliegt
    • sich in den Begründungen für die Auswahl von Themen und Anstellungen am Rahmenkonzept orientiert wird (z.B. Unterscheidung Fach- und Regionalpromotor*innen)
    • nicht alle Promotor*innen beim LNW angestellt werden. Bis 2 VZÄ dürfen Promotor*innen beim LNW angestellt werden. Darüber hinaus dürfen 30% der Promotor*innen-Stellen beim LNW verortet sein. Netzwerkkoordinator*innen sind davon ausgenommen. Die vollständige Regelung findet sich hier.
    • für die bei einem LNW anzustellenden Promotor*innen plausible und stichhaltige Begründungen vorliegen
    • die Stellen öffentlich ausgeschrieben wurden
    • die Bewilligung für die Finanzierung des Promotor*innen-Programms von Seiten der Bundesländer vorliegt.

     

    Kriterien für Trägerschaft

    Das Eine Welt-Promotor*innen-Programm ist ein föderales Programm, das den Akteuren in den Ländern bewusst thematische und strukturelle Gestaltungsräume lässt. Die entwicklungspolitischen NRO legen daher in jedem Bundesland in einem partizipativen und transparenten Prozess folgendes fest:

    • die Themen und Arbeitsschwerpunkte des Promotor*innen-Programm,
    • die Verteilung der Promotor*innenstellen auf die verschiedenen Arbeitsschwerpunkte,
    • die Definition der Anforderungsprofile und Qualitätsstandards für die Trägerorganisationen der Promotor*innenstellen,
    • ein nachvollziehbares und transparentes Verfahren für die Auswahl geeigneter Anstellungsträger für die Promotor*innen,
    • ob Promotor*innenstellen direkt beim Eine Welt-Landesnetzwerk angesiedelt werden können und wenn ja, für welche Arbeitsschwerpunkte – Anstellungen von Promotor*innen direkt bei Landesnetzwerken müssen nachvollziehbar und im Sinne des Programms begründet werden. Im Sinne der Wirksamkeit des Programms sollten auch die Besonderheiten der jeweiligen Bundesländer beachtet werden. Diese Besonderheiten können erfordern, dass einzelne Promotor*innen direkt bei einem Landesnetzwerk angestellt sind. Beispiele hierfür sind:

    – Das LNW ist für die Trägerschaft der Stelle fachlich am kompetentesten.
    – Das LNW der einzige unabhängige Akteur im Feld ist und die Interessen ausgleichen kann.
    – (Trotz öffentlicher Ausschreibung) liegt keine Bewerbung für die Trägerschaft der Promotor*innenstelle vor.
    – Die Stelle war zuvor schon im LNW angesiedelt und nur so kann eine Kontinuität der Arbeit gewährleistet werden.
    – Es ausdrückliche Vorgabe eines Ministeriums, bzw. der Geldgeber war.
    – Eine NRO den verwaltungstechnischen Aufwand nicht leisten und/oder das finanzielle Risiko nicht tragen wollen – das LNW ist institutionell-strukturell besser geeignet für die Trägerschaft der Stelle.
    – Der*die Promotor*in unterminiert die Organisations- und/oder Gehaltsstruktur der NRO.
    – Der*die Promotor*in wäre der*die einzige Hauptamtliche bei der NRO.
    – Der geografische Zuschnitt eines Gebietes ist zu groß für eine örtliche NRO, weshalb es am besten das LNW übernimmt.

    Dabei gilt jedoch, dass je Eine Welt-Landesnetzwerk als Basisausstattung bis zu 2 VZÄ, darüber hinaus maximal 30 % der Eine Welt-Promotor*innen direkt beim Eine Welt-Landesnetzwerk angestellt sein können. Netzwerkkoordinator*innen sind davon ausgenommen, da diese grundsätzlich bei Eine Welt-Landesnetzwerken angestellt sein sollen.

    Beschluss des Lenkungskreises des Eine Welt-Promotor*innen-Programms über die Anstellungsträgerschaften von Promotor*innen (25.9.2017).

    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung

    (betrifft nur LNW mit bundesweiter Trägerschaft der SNSB)

    Diese Nebenbestimmungen enthalten Bedingungen und Auflagen des Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie notwendige Erläuterungen.

    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung Berlin (ANBest-P)
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung Brandenburg (ANBest-P)
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung MV (ANBest-P)
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung Sachsen (ANBest-P)

  • 5. FINANZIELLE UND SACHLICHE HINWEISE

    Honorarstaffel

    • Eine Erstattung von Referent*innen-Honoraren aus dem Sachkostenbudget ist möglich.
    • Da das Promotor*innen-Programm vom BMZ gefördert wird, unterliegt es auch den Regelungen des FEB bezüglich festgeschriebenen Honorarstaffeln, (Abschnitt „Gastdozenten aus der öffentlichen Verwaltung und der Gerichtsbarkeit sowie vergleichbare Angehörige von Wirtschaft und Verbänden“), an welche sich das gesamte Promotor*innen-Programm halten muss.
    • Falls ihr weitere Fragen zu den Honorarstaffeln habt, könnt ihr euch gerne bei uns melden!

     

    Hinweise zu Sachausgaben

    • Sachausgaben sind alle Ausgaben für Sach- und Arbeits(-platz)kosten, die im Zusammenhang mit der Promotor*innenstelle stehen.
    • Summe 2022 bis 2024: 5.000€ für 1 VZÄ pro Jahr
    • Zwischen Personal- und Sachausgaben ist eine Flexibilität von maximal 20 % des Sachkostenbudgets möglich.

     

    Bundesreisekostengesetz

    Für Dienstreisen gilt das Bundesreisekostengesetz:

    • Übernachtungskosten bis zu 70 Euro
    • Parkgebühren bei kleiner Wegstreckenentschädigung täglich bis zu 10 Euro
    • begründungsfreie Zeit zur Taxinutzung von 22 Uhr bis 6 Uhr
    • PKW Nutzung mit Begründung und Entschädigung von 0,20€ pro km, maximal für Hin-und Rückfahrt 130,-€
    • Promotor*innen können Tagegelder geltend machen, da sie im Auftrag arbeiten. Beleg für die Auszahlung von Tagegeld ist die Reisekostenabrechnung. Dort muss die Zeit außer Haus angegeben werden und ob es Verpflegung gab. Das wird dann abgezogen. Die Zeit der Abwesenheit muss dokumentiert sein.
    • Entsprechend dem BRKG gibt es bei Abwesenheit:
      • von mehr als 8h: EURO 14
      • von 24h: EURO 28
      • Dabei wird wie folgt gerechnet: 20% für Frühstück EURO 5,60, 40% für Mittagessen EURO 11,20, 40% für Abendessen EURO 11,20

     

    Deutschlandticket

    • Die Kosten eines Deutschlandtickets gelten als zuwendungsfähig, wenn sie sich durch eine oder in der Summe mehrerer Dienstreisen im monatlichen Geltungszeitraum und innerhalb des Projekts vollständig (!) amortisiert haben.
    • Soweit es sich um rabattierte Tickets handelt (einzelne Länder bieten auf ihre Kosten Vergünstigungen etwa für Azubi-, Schüler- oder Sozialtickets an) oder ggf. Arbeitgeberzuschüsse bereits für das Deutschlandticket gezahlt wurden, ist dies bei der Erstattung für die Amortisationsgrenze zu berücksichtigen und anzugeben.
    • Arbeitgeberzuschüsse zu Deutschland-Jobtickets sind nicht zuwendungsfähig.
    • Weitere Informationen zu der Abrechnung des Deutschlandstickets findet ihr in den FAQs Berichtswesen unter „Wie sind die Finanzberichte zu erstellen?“.

     

    Reisekostenerstattung

    • Für Reisekostenerstattungen zu agl-Treffen füllt ihr bitte dieses Formular aus und schickt es samt Originalkopien per Post an die agl-Geschäftstelle:
    • Susanne Grunwald/Finanzreferentin
      agl-Geschäftstelle
      Am Sudhaus 2
      12053 Berlin

     

    Teilnehmendenzahl bei Informations- und Bildungsveranstaltungen

    • Grundsätzlich werden nur Informations- und Bildungsveranstaltungen mit einer Teilnehmendenzahl von mindestens 15 Personen gefördert. Bei geschlossenen Veranstaltungen sind Teilnehmendenlisten zu erstellen und von den Teilnehmenden zu unterzeichnen.
    • In begründeten Ausnahmefällen können Informations- und Bildungsveranstaltungen mit weniger als 15 Teilnehmenden im Rahmen des Programms umgesetzt werden. Solche Ausnahmen betreffen Veranstaltungen, die Aufgrund ihrer Zielgruppe (Multiplikator*innen) und der vergleichsweise geringen Kosten trotz der geringeren Teilnehmendenzahl als effizient, sparsam und wirksam anzusehen sind.
    • Falls ihr Informations- und Bildungsveranstaltungen mit weniger als 15 Teilnehmenden durchführt, muss dies im Sachbericht der Promotor*innenstelle / des Anstellungsträgers sowie im Sachbericht des Landesnetzwerks vermerkt und nachvollziehbar begründet werden.
  • 6. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

    In diesem Ordner findet ihr alle für die Öffentlichkeitsarbeit relevanten Informationen, z.B. die aktuellste Version des Flyers, Pressemitteilungen, unser Gruppenfoto, Vorlagen etc.

    Logos und Förderhinweise

    Wir sind verpflichtet bei allen Druck- und Medienerzeugnissen (einschließlich Webseiten und audiovisuellen Medien) auf die Förderung durch EG und BMZ hinzuweisen.

    Bitte verwendet deshalb bei allen Promo-Publikationen (Flyer, Einladungen, etc.) das BMZ-Logo sowie diesen Förderhinweis: „Gefördert durch ENGAGEMENT GLOBAL mit Mitteln des [Logo-BMZ]“.

    Hier findet ihr die Logos der Landesnetzwerke, der agl und des BMZ zum Download. Ihr könnt sie in verschiedenen Formaten herunterladen, je nachdem wofür das Logo verwendet werden soll.

    Bei größeren Publikationen wie Broschüren, Bücher, Unterrichtsmaterialien etc. müssen wir zusätzlich im Impressum diese Erklärung einfügen: „Für den Inhalt dieser Publikation ist allein [xy] verantwortlich; die hier dargestellten Positionen geben nicht den Standpunkt von Engagement Global und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wieder.“

    Bitte erwähnt bei Publikationen auch, dass euer jeweiliges Bundesland an der Förderung beteiligt ist (z.B. könnt ihr unter den BMZ- Fördersatz schreiben – „gemeinsam mit dem Ministerium xy“).

    Außerdem solltet ihr auf allen Publikationen auch das Logo des Promotor*innen-Programms eures Bundeslandes zeigen (z.B. „Brandenburg entwickeln für Eine Welt“). Diese bekommt ihr von euren Netzwerkkoordinator*innen oder könnt Ihr direkt hier herunterladen.

    Information zur Schriftart

    Das Eine Welt-Promotor*innen-Programm verwendet die Schriftart FF DAX (Regular, Italic, Bold). Sollte eure Grafik diese Schrift nicht besitzen, könnt ihr sie entweder bei Linotype kaufen (ca. 150 Euro für 5 Rechner) oder ihr verwendet als Ersatz die Webschrift PT Sans (Regular, Bold, Italic), die man sich kostenlos bei Google fonts herunterladen kann. Wer es sich einfach machen möchte, kann auch die Calibri verwenden, die automatisch bei Windows mitgeliefert wird.

  • 7. ÄNDERUNGSMELDUNGEN BEI PROMOTOR*INNEN-STELLEN

    Änderungsmeldungen bei Promotor*innen-Stellen bilden eine wesentliche Grundlage der Abwicklung und Verwaltung des PP. Sie ist bei allen Veränderungen von Promo-Stellen von den Netzwerkkoordinator*innen zeitnah auszufüllen.

    Für Änderungsmeldungen bei Promotor*innen ist folgender Link zu verwenden.

    Folgende Änderungen bei Promo-Stellen sind genehmigungspflichtig und müssen vorab bei EG beantragt werden:

    • wenn die VZÄ von 0,5 unterschritten werden
    • wenn Stellen geteilt werden sollen
    • wenn eine Umverteilung aus anderen Stellen stattfinden soll (Änderung der VZÄ einer oder mehrerer Stellen)
    • wenn die Sachausgaben um mehr als 20 % erhöht werden

     

    Folgende Änderungen sind  i.d.R. nicht genehmigungspflichtig, müssen jedoch ebenfalls der agl unverzüglich mitgeteilt werden:

    • neue Promotor*in
    • ausscheidende Promotor*in
    • Pausieren einer Promotor*in (z.B. Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit)
    • Vertretung einer Promotor*in (z.B. Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit)
    • Trägerwechsel
    • wie auch die Veränderungsmeldungen in Bezug auf die Stammdaten, Programmangaben und Stellenanteilen der Promotor*innen.

Beispiele unserer Arbeit vor Ort

Kampagne „Stimmen zur Klimakrise“

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1. Afrofestival in Ostwestfalen-Lippe

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